München – Andre E. muss als mutmaßlicher Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Untersuchungshaft. Das Münchner Oberlandesgericht erließ am Mittwoch Haftbefehl gegen den 38-Jährigen, dem die deutsche Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess Beihilfe zum versuchten Mord vorwirft. Das teilte das Gericht nach mehrstündigen nicht-öffentlichen Beratungen mit.

E. galt bis zuletzt als einer der engsten Vertrauten des NSU und der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Am Dienstag hatte Bundesanwalt Herbert Diemer nun eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. gefordert und die sofortige Untersuchungshaft beantragt. E. saß in den vergangenen Jahren, anders als die Hauptangeklagte Zschäpe und der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben, nicht in U-Haft.

Dem NSU werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizistin. Aufgeflogen war die rechtsextreme Gruppe erst nach dem Tod der beiden mutmaßlichen Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 2011. Das mutmaßliche dritte Mitglied Beate Zschäpe steht derzeit in München vor Gericht. Vermutungen, wonach es weitere Mitglieder gegeben haben könnte, erhärteten sich bis dato nicht. Von den insgesamt fünf Angeklagten im NSU-Prozess sitzen bisher lediglich Zschäpe und der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben in Untersuchungshaft. (APA, dpa, 13.9.2017)