Wien – Es ist bloß ein Nebensatz im freiheitlichen Wahlprogramm, aber er stellt die Voraussetzung für den Verbleib in der Europäischen Union infrage.

Im Kapitel "Unsere Souveränität und Selbstständigkeit schützen" schlagen die Blauen vor, die Europäische Menschenrechtskonvention zu überprüfen und "gegebenenfalls durch eine Österreichische Menschenrechtskonvention, die auch das Heimatrecht der Österreicher schützt", zu ersetzen. Welchen genauen Zweck die Maßnahme haben soll, bleibt offen – genauso, was mit einem Heimatrecht gemeint sein könnte.

Was nicht erwähnt wird: Die Zustimmung zur Europäischen Grundrechtskonvention war eine Bedingung für den EU-Beitritt. Sie regelt etwa die Einhaltung der Menschenrechte, das Verbot von Folter, aber auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. In Europa gibt es zwei Länder, die diese nicht ratifiziert haben: Weißrussland und der Vatikan.

Großbritanniens Premierministerin Theresa May liebäugelte im britischen Wahlkampf ebenfalls mit dem Ausstieg aus der Menschenrechtskonvention. Sollte diese die Terrorbekämpfung behindern, müsse man die Rechte begrenzen. (mte, 14.9.2017)