Paris – Frankreichs Verfassungsgericht hat den teilweisen Verschluss von Archiven zum Völkermord in Ruanda für rechtens erklärt. Eine entsprechende gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen die Verfassung, urteilte der Verfassungsrat am Freitag in Paris. Damit scheiterte ein Wissenschafter, der Zugang zu Archiven der französischen Präsidentschaft zum Völkermord in dem ostafrikanischen Land im Jahr 1994 erhalten wollte.

Der Elysee-Palast hatte im April 2015 angekündigt, die Archive der Präsidentschaft über Ruanda für den Zeitraum von 1990 und 1995 freizugeben. Der Forscher und Buchautor Francois Graner wollte daraufhin die Archive des damaligen Präsidenten Francois Mitterrand (1981-1995) einsehen. Dies wurde ihm aber verweigert.

Ein Gesetz gibt früheren Präsidenten, Premierministern und Ministern oder bis zu 25 Jahren nach ihrem Tod deren Bevollmächtigten die Vollmacht über Dokumente, die sie Archiven übergeben haben. Mitterrands Bevollmächtigter verweigerte die Herausgabe der Dokumente auf Grundlage dieses Gesetzes. Graner zog deswegen vor den Verfassungsrat – und unterlag. Die Verfassungsrichter argumentierten am Freitag, der Gesetzgeber habe das Recht, den Zugang zu öffentlichen Archiven zu beschränken.

Beteiligung Frankreichs umstritten

Der Zugang zu den Archiven ist deswegen so heikel, weil Frankreich immer wieder eine Mitverantwortung an dem Völkermord mit rund 800.000 Toten vorgeworfen wird. Die vom früheren Rebellenführer Paul Kagame geführte Regierung in Kigali wirft Frankreich unter anderem vor, ruandische Armeeeinheiten ausgebildet zu haben, die sich später am Völkermord beteiligten.

Kritik entzündete sich auch am französischen Militäreinsatz zweieinhalb Monate nach Beginn des Mordens. Dieser ermöglichte unter anderem Verantwortlichen des Völkermords eine Flucht. Ein französisches Magazin berichtete zudem kürzlich, der Elysee-Palast habe damals den französischen Truppen befohlen, die für den Genozid Verantwortlichen wiederzubewaffnen. (APA, 15.9.2017)