Sozialminister Alois Stöger versucht es noch einmal. Im Wahlkampf nicht gerade überrepräsentiert, nimmt der SPÖ-Minister einen neuen Anlauf in Richtung Verbot von Bankomatgebühren. Genau genommen handelt es sich um eine Beschränkung, denn derartig brachiale Preiseingriffe wären rechtlich heikel. Und dennoch dürfte dem Unterfangen kein Erfolg beschieden sein, was wahrlich kein Beinbruch ist.

Preisgestaltung zählt zu den ureigensten unternehmerischen Aufgaben. Der Konsumentenschutz hat zu gewährleisten, dass niemand über den Tisch gezogen wird. Einen Hauch von Mündigkeit darf man selbst den mit allen möglichen Fangnetzen abgesicherten Verbrauchern zutrauen.

Bei transparenter Preisgestaltung sollte es dem Kunden also durchaus möglich sein zu entscheiden, ob eine Bankomatgebühr bei gleichzeitig günstigem Kontoführungspaket nicht die bessere Variante ist. Wer da anderer Meinung ist, sollte auch gleich Möbelleasing und Handy zum Nulltarif verbieten. Und ja: Auch ein geringes Fixum beim Leihauto wäre demnach böse, wenn dann für jeden gefahrenen Kilometer extra bezahlt werden muss.

Fairerweise sei erwähnt, dass Stöger seinen ersten Entwurf abgemildert hat. Doch noch immer will er stark regulieren. Dabei sollte der Minister doch genau wissen: Bei der Sensibilität des Themas würde sich jede Bank, die Barabhebungen vergebührt, ins eigene Fleisch schneiden. (Andreas Schnauder, 18.9.2017)