Wien – Wegen der Vergewaltigung von Frau S. wurde Herr K. 2014 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Gefängnis war er aber nie. Denn kurz vor seinem Haftantritt änderte die heute 22-Jährige ihre Aussage. Da die Frau dann auch die Änderung änderte, muss sich nun neuerlich ein Schöffensenat unter Vorsitz von Petra Poschalko mit der Frage befassen, was in der Nacht des 16. September 2013 in der Wohnung des heute 45-Jährigen geschehen ist.

Laut Anklage soll der Unbescholtene die damals knapp 18-Jährige verprügelt, mit einem Stanleymesser bedroht und so zum Sex gezwungen haben. Ein Vorwurf, den der Türke und sein Verteidiger Bernhard Brehm bestreiten. Letzterer ist in seinem Eröffnungsplädoyer sogar erstaunlich ambivalent. "Wir wissen nicht, was damals wirklich passiert ist. Aber laut der Sachverständigen ist die Frau eine drogensüchtige Prostituierte. Was nicht heißen soll, dass sie nicht Opfer einer Vergewaltigung werden kann – aber sie widerspricht sich so oft, dass man damit niemanden verurteilen kann."

Beim Fußballspielen kennengelernt

Herr K. sagt, er habe die Frau im Jahr 2013 kennengelernt. "Ich war nach der Arbeit im Park immer Fußball spielen mit Freunden, da war sie dabei." Rund drei Monate sah man sich gelegentlich, sie sei immer fröhlich gewesen. "Sie hat gesagt, sie sei Kellnerin." – "Haben Sie bemerkt, ob sie Drogen konsumiert?", fragt die Vorsitzende. "Manchmal haben vier, fünf Leute an einer Zigarette geraucht, sie auch", übersetzt die Dolmetscherin, gemeint ist ein Joint.

In der Nacht des 13. September rief Frau S. ihn weinend an und sagte, sie sei aus ihrer Wohnung geschmissen worden. "Ich weiß, wie das ist, wenn man keine Wohnung hat", verrät der Angeklagte. Also habe er der Frau angeboten, ein paar Tage in seiner kleinen Unterkunft zu übernachten.

Eine Gegenleistung dafür sei nicht vereinbart worden. Zwei Tage nach dem Einzug sei die Rumänin für einige Tage nach Polen gefahren. Nach ihrer Rückkehr habe er sie regungslos mit Schaum vor dem Mund im Zimmer liegen gesehen. "Auf dem Tisch und in ihrer Tasche waren lauter Packerl mit Marihuana."

Aus der Wohnung geschmissen

Er habe das Mädchen unsanft zu Bewusstsein gebracht und angeschrien: "Was sucht dieses Zeugs in meiner Wohnung?" Er wollte eigentlich die Polizei rufen, bekam dann aber Angst, in die Drogengeschichte involviert zu werden, und schmiss sie einfach hinaus. "Zwei Tage später ist sie dann mit zwei Männern gekommen und hat ihre Sachen geholt. Danach hat sie mich kontaktiert, dass sie noch einmal vorbeikomme, da ihr Pass fehle." K. konnte das Dokument allerdings nicht finden.

Auch Frau S. nicht, da habe sie ihm mit einer Anzeige gedroht. Dennoch war er überrascht, als er zur Polizei gebeten wurde. Die fand in seinem Wagen zwei oder drei Stanleymesser, was aber wenig überraschend ist: "Ich bin Maler", sagt der Angeklagte.

"Hat sie Ihnen gefallen? Als Frau?", will Poschalko wissen. Zunächst erhält sie eine seltsame Antwort: "Ich kann Slowakisch, ich bin fast jedes Wochenende in der Slowakei." – "Aber hat sie Ihnen gefallen?" – "Sie war ein lustiger Mensch, aber sie war sehr dünn, das hat mir nicht gefallen." – "Hätten Sie Interesse an einer Beziehung gehabt?" – "Das hätte nie im Leben funktioniert."

Besuch bei den Eltern

Er habe einfach in einer Notlage helfen wollen. "Die Unterstützung kommt mich jetzt teuer zu stehen", sagt der Angeklagte. Denn wie erwähnt glaubte im ersten Prozess der Senat der Darstellung der Frau. Als K. im Vorjahr die Aufforderung zum Haftantritt erhielt, griff er nach einem Strohhalm: Er besorgte sich über eine Meldeauskunft die Adresse der Eltern von Frau S. in Niederösterreich.

"Ich bin mit einem Freund als Zeugen hingefahren. Die Eltern waren sehr nett. Ich wollte, dass sie mit ihrer Tochter reden." Das taten sie offenbar, die junge Frau meldete sich bei der Polizei und änderte ihre Aussage aus dem ersten Prozess deutlich ab. Plötzlich war kein Messer mehr im Spiel, es sei auch keine platonische Freundschaft gewesen, sondern sie habe als Prostituierte schon öfter Sex mit K. gehabt, am Tattag habe er aber nicht zahlen wollen, dann sei es zur Vergewaltigung gekommen. Als sie neuerlich vom Staatsanwalt einvernommen wurde, schwenkte sie wieder zur ursprünglichen Geschichte und sagte, sie sei von den Eltern unter Druck gesetzt worden.

Keine Geisteskrankheit

Poschalko lässt zunächst die psychiatrische Sachverständige Sigrun Roßmanith ihr Gutachten über Frau S. erstatten. Die Expertin schickt voraus, dass Sachverständige auch nicht wissen, was die Wahrheit ist. Aber sie könne versuchen, die Aussagefähigkeit und die Aussagetüchtigkeit der Zeugin zu beurteilen.

Für eine Geisteskrankheit, die die Realität verzerrt, findet Roßmanith bei Frau S. keine Hinweise, die Aussagefähigkeit sei also gegeben. Allerdings zweifelt sie an ihrer Aussagetüchtigkeit. Denn bei der Psychiaterin stritt die Frau Drogenprobleme und Prostitution ab. Und das, obwohl es medizinische Befunde für den Rauschmittelkonsum gibt und ihre Mutter erzählte, das Kind habe bereits mit elf Jahren Drogen konsumiert.

Im Zuge der Gespräche konfrontierte Roßmanith Frau S. auch mit der Tatsache, dass sie in Deutschland einen Freund der Vergewaltigung bezichtigt hat, ein Verfahren, das eingestellt wurde. Dabei zeigte sich ein sich ständig wiederholendes Muster: "Sie war so trotzig wie ein kleines Mädchen, sie hat für Widersprüche einfach keine Erklärung geliefert, sondern nur gesagt, das ist halt so." Insgesamt bescheinigt sie der Frau eine schwere Persönlichkeitsstörung, sie sei ein Borderlinetyp.

Da die Zeugin derzeit unbekannten Aufenthalts ist, muss sie zur Fahndung ausgeschrieben werden, daher wird auf unbestimmte Zeit vertagt. (Michael Möseneder, 27.9.2017)