Die am 15. Oktober geplante Volksbefragung für eine mögliche Bewerbung Tirols für Olympische Winterspiele 2026 könnte sich verzögern.

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Innsbruck – Die Fragestellung für die Volksbefragung am 15. Oktober für eine mögliche Bewerbung Tirols für Olympische Winterspiele 2026 ist für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer "rechtswidrig". Zu diesem Schluss kam der Experte in einem von der Oppositionspartei Liste Fritz in Auftrag gegebenen Gutachten. Die Liste Fritz will nun einen Dringlichkeitsantrag für eine neue Fragestellung einbringen.

"Die Fragen für Volksbefragungen müssen klar und eindeutig sein und dürfen den Wählerwillen nicht in eine bestimmte Richtung lenken", erklärte Mayer bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Innsbruck. Die Frage "Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?" strotze aber vor positiven Bewertungen, so der Verfassungsrechtler.

Fragestellung manipulativ

Die Fragestellung enthalte mehrere positive Bewertungen – ohne auch mögliche negative Folgen einer Durchführung Olympischer Winterspiele zu nennen. Damit sei die Absicht der Manipulation nicht zu leugnen. Zusammenfassend sei damit festzuhalten, dass die Fragestellung "einseitig wertend, damit manipulativ und deshalb rechts- und verfassungswidrig ist", schrieb Mayer in seinem Gutachten.

Der nächste Schritt der Liste Fritz sei nun einen Dringlichkeitsantrag in den Tiroler Landtag einzubringen, "um der schwarz-grünen Landesregierung eine allerletzte Chance zu geben, zu reparieren, was noch zu reparieren ist", sagte Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider. Damit will die Oppositionspartei die Regierung auffordern eine neue, "rechtskonforme" Frage zu formulieren und die Volksbefragung auf einen späteren Termin zu verschieben.

Anfechtung möglich

Sollte die Regierung dem nicht nachkommen, werde sich die Liste Fritz weitere Schritte überlegen – einer davon könnte sein, das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Sollte der VfGH dann der Argumentation Mayers folgen und das Ergebnis für nichtig erklären, müsste eine neue Volksbefragung durchgeführt werden, meinte der Verfassungsexperte. Denn der Landtag habe in der Sitzung vom 30. März beschlossen, dass die Entscheidung der Bevölkerung bindend akzeptiert werden soll. Mit möglichen Fristen des IOC könnte es dann jedoch knapp werden.

Laut Mayer sei es aber auch möglich, die Fragestellung jetzt noch zu ändern und die Volksbefragung trotzdem am 15. Oktober durchzuführen. "Ich halte das nicht für unmöglich, sehe es aber kritisch", meinte der Experte.

Auch die NGO "mehr demokratie!" hatte bereits angekündigt eine Massen-Beschwerde beim VfGH einreichen zu wollen, da die Fragestellung "manipulativ" sei. 200 Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung seien hierfür notwendig. Haselwanter-Schneider habe bisher nicht unterschrieben, sagte sie, da sie das Ergebnis des Gutachtens abwarten wollte, sie könne sich jedoch "sehr gut vorstellen, diese Unterschrift zu leisten".

Zweites Gutachten

LHStv. und Sportlandesrat Josef Geisler hat am Mittwochnachmittag ein zweites Gutachten präsentiert. Laut diesem sei die Fragestellung "verfassungsmäßig in Ordnung", erklärte Geisler vor Journalisten.

Laut dem Gutachten von Bernhard Raschauer und Jörg Zehetner gebe es bei der Fragestellung keine wertenden Zusätze. Denn "die Fragestellung der Volksbefragung ist auf die Legung eines qualifizierten und konkretisierten Angebots ausgerichtet", heißt es in dem Gutachten. Die Fragestellung sei weder manipulativ, noch suggestiv. Die Experten kamen daher zu dem Schluss, dass an der "Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der gegenständlichen Fragestellung nicht zu zweifeln ist". Einer möglichen Anfechtung sehe man daher "gelassen" entgegen, sagte Geisler.(APA, 27.9.2017)