Wien – Zum zweiten Mal innerhalb von knapp 48 Stunden spielt Jennifer H. eine Rolle in einer Gerichtsverhandlung. Zuerst erhielt sie Schmerzensgeld für einen Nasenbeinbruch auf der Damentoilette zugesprochen, im von Beatrix Hornich geführten Verfahren gegen Elisabeth S. sagt die 29-Jährige als Zeugin aus. H. hat der Angeklagten nämlich Geld ausgezahlt, nachdem diese einen gefundenen Pass und eine gefundene Bankomatkarte vorgelegt hatte.

Das wäre jetzt noch nicht unbedingt berichtenswert, hätte die Angeklagte nicht ein auffälliges Merkmal. Die 32-jährige Besachwaltete ist nämlich gehörlos und benötigt auch bei der Verhandlung eine Gebärdensprachedolmetscherin. Umso überraschender ist daher die Aussage jener Frau, der Pass und Bankomatkarte gehörten: "In der Bankfiliale haben sie mir gesagt, die Dame sah genauso aus wie ich und hat auch so gesprochen", verrät das 20-jährige Opfer.

Altes Foto im Reisepass

Zeugin H., die Schalterangestellte, beteuert bei ihrer Aussage, das Foto im Pass sei schon etwas älter gewesen, da die Unterschriften in Reisedokument und Auszahlungsbeleg aber übereingestimmt hätten, sah sie ihre Pflicht erfüllt.

Sie war sogar hilfreich: Die Angeklagte wollte ursprünglich den seltsamen Betrag von 22,56 Euro abheben, das war aber mehr, als auf dem Konto war. "Ich habe dann nachgeschaut und den Betrag von 20,28 Euro selbst eingetragen", schildert die Zeugin. Bei der Polizei hatte sie noch ausgesagt, sie habe es Frau S. nur gesagt, und diese habe den Beleg ausgefüllt. "Es war auch Kundenservice, wir sind eine stark frequentierte Filiale, und es gab Verständigungsprobleme mit der Dame", entschuldigt sich die Zeugin.

Die für das Opfer aber auch eine gute Nachricht parat hat: Sie bittet Hornich, der Geschädigten auszurichten, dass die Bank Austria den Schaden ersetzen werde. Vielleicht kann der 20-Jährigen dann auch erklärt werden, warum ihr bei der Auskunft in der Bank beschieden wurde, ein Mann habe die Angeklagte bedient.

Pizzasemmel, Aftershave und DVD-Player

Urteil ergeht gegen Frau S., der auch vorgeworfen wird, in einem Supermarkt eine Pizzasemmel, ein Aftershave und einen DVD-Player im Gesamtwert von rund 60 Euro gestohlen zu haben, vorerst keines. Auf Antrag ihres Verteidigers lässt Hornich ein Gutachten über die Schuldfähigkeit der Frau einholen und vertagt. (Michael Möseneder, 08.10.2017)