Angesichts hoher Prozesskosten können es sich Konsumenten und kleinere Firmen oft nicht leisten, zu Gericht zu gehen. Erst gemeinsam mit anderen haben sie bei diesem rechtlichen Tauziehen eine Chance.

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Wien – Eine echte Sammelklage gibt es in Österreich noch immer nicht, obwohl die Gerichte seit der Finanzkrise unter der damit einhergehenden Prozessflut stöhnen und die EU-Kommission den Mitgliedstaaten schon vor Jahren die Einführung eines modernen kollektiven Rechtsschutzinstruments empfahl.

In Juristenkreisen hat das Thema derzeit jedoch Hochkonjunktur. Wiederholt forderten Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesichts von Massenschäden wie der VW-Abgasaffäre, auch in Österreich endlich eine Gruppenklage einzuführen.

Am 20. September brachte die SPÖ im Parlament einen entsprechenden Initiativantrag ein. Dieser sieht ein auf dem sogenannten Opt-in-Modell basierendes Gruppenverfahren, ein Musterverfahren zur Klärung strittiger Rechtsfragen und eine Gewinnabschöpfung bei Bagatell- und Streuschäden vor.

"Amerikanische Zustände"

Geradezu reflexartig meldeten sich sogleich die Gegner zu Wort. Gruppenklagen seien schon derzeit möglich, etwa in Gestalt der Sammelklage österreichischer Prägung, meinte Rosemarie Schön von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Beschworen wird regelmäßig auch die Gefahr "amerikanischer Zustände".

Sammelklagen wären in erster Linie Finanzierungsquellen für Großkanzleien, warnte etwa Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny bei einer Diskussion des Finanzmarketing-Verbands (FMVÖ) im Zusammenhang mit dem unbefristeten Rücktritt von Lebensversicherungen.

Diese Gegenargumente sind teils scheinheilig, teils falsch. Dass die WKÖ jetzt die Sammelklage österreichischer Prägung als "bewährtes System" ins Treffen führt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Als der VKI und der Autor dieser Zeilen Ende der 1990er-Jahre dieses Instrument entwickelten, weil sich Konsumenten eine Geltendmachung ihrer Ansprüche anders einfach nicht hätten leisten können, hatte die WKÖ dies noch wie jetzt Nowotny als Einführung "amerikanischer Zustände" verteufelt. Sammelklagen würden Unternehmen der Gefahr der Erpressung aussetzen.

Exorbitante Prozesskosten

Die Wahrheit ist eine andere. Österreich hat weltweit die höchsten Gerichtsgebühren. Wer beispielsweise einen Schadenersatzanspruch von wenigen Hundert oder Tausend Euro geltend machen möchte, muss im ungünstigsten Fall mit Prozesskosten rechnen, die den Streitwert deutlich übersteigen. Selbst die Einrichtung der Verfahrenshilfe, die einkommensschwache Menschen von Gerichtsgebühren befreit und ihnen unentgeltlich einen Rechtsanwalt beistellt, bewahrt nicht vor dem Risiko, bei Unterliegen dem Gegner vollen Kostenersatz leisten zu müssen.

Erst die Sammelklage österreichischer Prägung, die auf einer Abtretung gleichgelagerter Ansprüche an einen Verband wie den VKI oder die AK und deren gebündelter Geltendmachung in einer einzigen Klage basiert, schuf hier teilweise Abhilfe. Allerdings weist diese Behelfslösung auch zahlreiche Nachteile auf.

So geht durch die Abtretung der für Konsumenten wichtige inländische Gerichtsstand verloren. Und bei längerer Prozessdauer kann sich der Kostendegressionseffekt ins Gegenteil verkehren.

Berufsrichter entscheidet

Ein echtes kollektives Rechtsschutzinstrument, wie es zahlreiche EU-Mitgliedstaaten schon eingeführt haben, tut daher auch in Österreich dringend not. Dadurch drohen keine "amerikanischen Zustände". Weder gibt es im österreichischen Recht auch nur annähernd jene exorbitanten Schadenersatzsummen wie in den USA ("punitive damages").

Noch ist zu befürchten, dass gewiefte Anwälte durch gekonnte Plädoyers Geschworene verwirren. Im österreichischen Zivilprozess entscheiden nämlich grundsätzlich Berufsrichter. Und reine Erfolgshonorare für Anwälte sind hierzulande verboten.

Mit ihrer Fundamentalopposition übersehen die Gegner schließlich, dass eine moderne Sammelklage auch für Unternehmen nützlich wäre. Zum einen würden dadurch Klein- und Mittelbetriebe oft erst in die Lage versetzt, ihre Ansprüche überhaupt geltend zu machen.

Zum anderen bietet nur eine echte Sammelklage beklagten Unternehmen die Möglichkeit, die gegen sie erhobenen Ansprüche zuverlässig zu bilanzieren. Es ist daher kein Zufall, dass etwa der vorbildliche niederländische Sammelvergleich auf eine Initiative der Wirtschaft zurückging. Es wäre an der Zeit, dass sich dies auch in Österreich herumspricht. (Alexander Klauser, 2.10.2017)