Dashcams sind in einigen europäischen Ländern erlaubt, in anderen gibt es dagegen datenschutzrechtliche Bedenken.

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Eine Münchnerin muss für den Betrieb von zwei Dashcams in ihrem Auto Strafe zahlen. Nachdem ihr geparktes Auto im August von einem anderen Fahrzeug beschädigt worden war, übergab die 52-Jährige die Aufnahmen der Polizei. Und brachte sich damit selbst in die Bredouille, wie die "Münchner Abendzeitung" berichtet.

150 Euro

Durch die Dashcams, die an dem Fahrzeug vorne und hinten angebracht waren, wurden während des Parkaufenthalts drei andere Fahrzeuge gefilmt. Und damit hat sie gegen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Das Gericht verurteilte sie wegen "vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind" zu einer Strafe von 150 Euro.

Dass die Frau damit selbst Straftaten aufdecken wollte überwiege in diesem Fall nicht das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es im Urteil. "Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rechtliche Situation in Österreich

Auch in Österreich kann der Betrieb von Dashcams zu einer heiklen Angelegenheit werden. Verboten sind sie laut ÖAMTC nicht, aber auch nicht ausdrücklich genehmigt. Strafen drohen bei Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einverständnis der jeweiligen Person. "Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will", heißt es auf der Webseite des ÖAMTC. (red, 2.10.2017)