Das knusprige Heubrot eckt beim Gesundheitsministerium an.

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Graz/Wien – Heubäder ja, Heubrot nein: Ein Erlass des Gesundheitsministerium, wonach getrocknetes Gras kein Lebensmittel ist und folglich weder direkt noch indirekt etwas auf dem Schneidbrett zu suchen hat, lässt die Wogen hochgehen. Auslöser der Diskussion war Backexpertin und Buchautorin Eva-Maria Lipp, die in der ORF-Sendung "Steiermark heute" ein Rezept für Heubrot vorstellte. Das rief die Lebensmittelaufsicht auf den Plan.

Bei Heu handle es sich in der Regel um eine Mischung aus verschiedenen Grünpflanzen, die normalerweise als Futtermittel verwendet werden, sagt die Aufsicht. Man könne folglich auch nicht ausschließen, dass sich irgendwelche Pflanzen darin befinden, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet seien. Ergo habe Heu in der Küche nichts verloren, zumal es eben auch einen entsprechenden Erlass des Gesundheitsministeriums gebe.

Auch Aroma auf roter Liste

Lipp versteht die Welt nicht mehr. "Ich habe ja nur das Aroma von Heu verwendet", sagte sie dem STANDARD. Das Heu wird dabei mit heißem Wasser übergossen, die Bakterien abgetötet. Anschließend wird das Wasser durch ein Tuch filtriert, sodass auch Staubpartikel ausgeschieden werden. Das Wasser wird oder vielmehr wurde dann zum Kneten des Brotteigs verwendet. Das geht nun nicht mehr, zumindest kommerziell nicht. Privat kann niemandem verboten werden, Heubrot zu backen.

Lipp aber hält seit 35 Jahren Brotbackkurse. Heubrot sei zuletzt ein Renner gewesen, sagt sie. Und hofft, dass das Verbot aufgehoben wird. Denn dieses betrifft auch Heukäse. Sofern das Heu nämlich nicht aus kontrolliertem Anbau stammt, darf der Käse nicht darin gerollt werden. (Günther Strobl, 3.10.2017)