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Max Schrems vor dem irischen High Court am 3. Oktober.

Foto: Brian Lawless/PA via AP

Im Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems mit Facebook hat der irische High Court am Dienstag seine Entscheidung veröffentlicht. Man teile die Bedenken von Schrems und der irischen Datenschutzbehörde, dass Facebook aufgrund fehlender Rechtsmittel mit der Übertragung von Nutzerdaten in die USA gegen EU-Recht verstoßen könnte.

Gegen Safe Harbor und SCC

Schrems hatte zuvor vor dem Europäischen Gerichtshof jene Regelung zu Fall gebracht, mit der die Datenübertragungen in die USA geregelt worden war ("Safe Harbor"). Facebook griff danach auf die "Standard Contractual Clauses" (SCC) als Rechtsmodell für die Datenübertragung zurück. Schrems hatte auch dagegen Beschwerde eingelegt. Hintergrund: Angesichts der massiven Überwachungsmaßnahmen der USA, die von Edward Snowden breiter an die Öffentlichkeit gebracht wurden, dürften keine Daten von EU-Bürgern in den USA verarbeitet werden. Im Februar hatte die Datenschutzbehörde die Beschwerde von Schrems an den irischen High Court verwiesen.

Das Gericht bestätigte nun die Argumentation, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission zu den "Standard Contractual Clauses" von 2010 ungültig sein könnte. Die irische Datenschutzbehörde könnte zudem anordnen, dass die Datenübertragung unter SCC ausgesetzt werde. Das Verfahren findet in Irland statt, da Facebook sein Geschäft außerhalb der USA und Kanadas über die Facebook Ireland Ltd. abwickelt.

Rechtsstreit wird an den EuGH verwiesen

Schrems begrüßte das Urteil. "Es ist wichtig, dass ein neutrales Gericht außerhalb der USA die Fakten bezüglich der US-Überwachung in einem Urteil zusammenfasst, nachdem es durch mehr als 45.000 Dokumentenseiten in einer fünf Wochen dauernden Anhörung tauchen musste", so der Jurist.

Nun ist wieder der Europäische Gerichtshof am Zug – er muss sich mit den Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des irischen Urteils auseinandersetzen. Im nächsten Schritt müssen diese Fragen seitens der Parteien klar ausformuliert und dem EuGH übermittelt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative Europe vs. Facebook. Bis der oberste Gerichtshof der EU eine Entscheidung fällt, dürften allerdings etwa eineinhalb Jahre vergehen. (br, 3.10.2017)