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Alexej Nawalny nach dem Urteilsspruch.

Foto: reuters/karpukhin

Die nächsten 20 Tage wird Alexej Nawalny hinter Gittern verbringen. Ein Moskauer Gericht verurteilte den 41-Jährigen am späten Montagabend wegen "wiederholten Verstoßes gegen das Demonstrationsrecht" zur Ordnungshaft. Konkret geht es um den Aufruf zu einer Kundgebung in Nischni Nowgorod, die die Behörden zunächst genehmigt, später aber abgesagt hatten.

Die Verteidigung hat Berufung eingelegt. Nawalny beharrt darauf, den ihm zur Last gelegten Facebook-Eintrag, der als Aufruf zu einer illegalen Kundgebung gilt, nicht verfasst zu haben, und nennt das Urteil "absolut ungesetzlich". "Ich weiß nicht, ob es ein Geschenk zu Putins Geburtstag ist, oder ob sie solche Angst vor unseren Meetings haben. Wahrscheinlich beides", kommentierte er die Ordnungshaft.

Nawalny versucht mit den Kundgebungen politischen Druck zu erzeugen, um seine Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2018 durchzusetzen. Allerdings ist es nicht der erste Arrest, und damit drohen dem Oppositionellen weitere Konsequenzen: Theoretisch kann seine Bewährungsstrafe aus dem vom Europäischen Gerichtshof als politisch motiviert kritisierten "Kirowles"-Prozess in eine reale Haftstrafe umgewandelt werden. Ein weiteres Strafverfahren gegen Nawalny schließe sie nicht aus, sagte seine Verteidigerin Olga Michailowa.

Ohne Gericht und Urteil

Während Nawalny derzeit durch die Gerichte tourt, will die Duma den juristischen Prozess zur Abschaltung von Webseiten "unerwünschter NGOs" abkürzen. Demnach soll zur Sperrung künftig kein Gerichtsurteil, sondern nur noch die Entscheidung des Justizministeriums über die Unerwünschtheit einer Organisation nötig sein. Derzeit führt das Ministerium elf zumeist aus den USA finanzierte Stiftungen als unerwünscht. Auf der schwarzen Liste stehen aber auch einige vom Ex-Oligarchen Michail Chodorkowski ins Leben gerufene NGOs. (André Ballin aus Moskau, 3.10.2017)