Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft, ob die Finanzmarktaufsicht (FMA) hohe Geldstrafen verhängen darf oder ob derart hohe Geldbußen besser im Rahmen der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit von Gerichten verhängt werden sollten. Bei einer rund dreistündigen mündlichen Verhandlung dazu wurden am Dienstag Argumente dafür und dagegen vorgebracht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit einem Antrag auf Gesetzesprüfung an das Höchstgericht gewandt.

Meinl Bank und Western Union hatten hohe, nicht rechtskräftige Strafen ausgefasst. Die Meinl Bank sollte gut 900.000 Euro zahlen, weil sie gegen Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen sowie mehrere Jahresabschlüsse nicht vorgelegt habe. Western Union soll über 200.000 Euro zahlen, weil eine interne Richtlinie zur Umsetzung der Geldwäscheprävention nicht den Vorschriften entsprochen habe. (APA, 3.10.2017)