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Drei Jahre lang wurde untersucht – jetzt liegt das Ergebnis vor.

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Die EU-Kommission macht Ernst im Kampf gegen Steuerbetrug und unlautere Steuerdeals von Großkonzernen in einzelnen Mitgliedstaaten. Unter Federführung von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kam sie am Mittwoch zum Schluss, dass der US-Konzern Amazon in Luxemburg seit dem Jahr 2003 nur ein Viertel der laut EU-Experten an sich fälligen Steuern bezahlt habe.

Die Kommission fordert die Regierung in Luxemburg auf, vom Konzern insgesamt 250 Millionen Euro (plus Zinsen) einzutreiben. Begründet wird die Verurteilung damit, dass Amazon durch besondere Steuerbegünstigungen über acht Jahre hinweg ein Wettbewerbsvorteil entstanden sei.

Steuervermeidung

Der Konzern hatte im Prüfzeitraum damals seinen Hauptsitz im Großherzogtum und vermied dadurch Steuerzahlungen in anderen EU-Staaten, in denen die eigentlichen Geschäfte gemacht wurden. Sogenannte Vorab-Steuerabkommen zwischen Firmen und den Finanzverwaltungen in EU-Staaten – neben Luxemburg auch die Niederlande oder Belgien – sind durch einen Mitarbeiter einer Steuerberatungsfirma in Luxemburg an die Öffentlichkeit gespielt worden und hatten auch zu einem Untersuchungsausschuss im Europäischen Parlament geführt. Seit drei Jahren untersuchen Beamten von Vestager diese Steuerpraktiken.

Politisch heikel ist das deshalb, als der heutige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im fraglichen Zeitraum in Luxemburg Ministerpräsident und Finanzminister in Personalunion gewesen ist. Er wies aber stets darauf hin, dass er auf die Erstellung von Steuerbescheiden durch die Administration keinen Einfluss gehabt habe, was ihm auch nicht nachgewiesen werden konnte.

Fall Apple in Irland

Die Kommission hat keine Handhabe, in die Steuergesetze der Staaten direkt einzugreifen, weil sie nicht unter die EU-Verträge fallen. Über das Wettbewerbsrecht will Vestager unlautere Praxis aber "knacken". Ähnlich ist das beim Fall Apple in Irland.

Die Kommission wirft der Regierung in Dublin vor, dem US-Konzern Apple 2003 bis 2014 unlautere Steuervorteile von 13 Milliarden gewährt zu haben. Da diese sich aber weigert, das Geld (plus Zinsen) zurückzufordern, hat die Kommission nun ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angestrengt.

Amazon und die Regierung in Luxemburg wiesen die Anordnung der Kommission umgehend zurück. Es habe "keine Sonderbehandlung gegeben". Auch dieser Fall könnte also beim EuGH in Luxemburg landen. Die Regierung in Dublin zeigte sich "enttäuscht", will ihre Position beim Gerichtshof verteidigen. Apple hat seine Praxis seit 2014 geändert, versteuert jetzt in mehreren EU-Staaten. (Thomas Mayer aus Straßburg, 5.10.2017)