Bild nicht mehr verfügbar.

Die Konstruktionen hinter den Produkten seien oft riskanter gewesen als gedacht, warnt Cobain Claims.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wien – Die geplante – und nun vorerst verschobene – Änderung des Versicherungsgesetzes hat auch Cobin Claims dazu bewogen, eine Sammelaktion zu starten. In mehreren Beispielen zeigt Oliver Jaindl, Obmann von Cobin Claims, welche finanziellen Nachteile die Änderung mit sich gebracht hätte – etwa im Fall einer Rückabwicklung eines Vertrags: Die Einzahlungen beliefen sich im Beispiel von 2007 bis Anfang 2017 auf monatlich 125 Euro (indexiert, zuletzt 177,91 Euro/Monat), insgesamt wurden 16.407,93 Euro einbezahlt; nach der Kündigung im Februar zahlte die Versicherung 14.003,94 Euro aus. Der Verlust beläuft sich auf 2.403,99 Euro. Der Anspruch durch die Rückabwicklung beträgt 5.296,39 Euro. Statt mit 2.403,99 Euro Verlust steigt der Kunde beim Rücktritt mit 2.892,40 Euro Gewinn aus.

Das kommt daher, weil beim Rücktritt die einbezahlten Prämien derzeit mit vier Prozent verzinst werden müssen – bei einer Kündigung bekommt der Kunden nur den Rückkaufswert. Die Berechnung der Rückzahlungen hätte nun geändert werden sollen.

Frankenkredit: Zeit drängt

Zeitlich eng wird es für Frankenkreditnehmer. Am 15. Jänner 2018 tritt hier eine wichtige Verjährungsfrist in Kraft. Vier Punkte hat die Plattform nun ausgemacht, um Betroffenen zu helfen:

Tilgungsträger: Die Konstruktionen hinter diesen Produkten seien oft riskanter gewesen als gedacht. So hätten Kunden mit der Freigabe des Franken auch oft ein Risiko im Tilgungsträger gehabt.

Stopp-Loss: Viele Kunden wurden bei der Frankenfreigabe zu einem schlechteren Kurs bedient, als sie mit ihrem Limit gedacht hatten. Hier will Cobin Claims mit Banken noch verhandeln.

Vertröstung: Vielen Kunden wurde von ihren Berater gesagt, ihr Kreditarrangement komme schon wieder ins Lot. Das war laut Jaindl eine klar falsche Aussage. Dazu gebe es auch bereits Judikatur.

Kurs: Die Orders von Privatanlegern, die den Franken über die Saxo-Bank gehandelt haben, wurden teils sehr verspätet und zu ungünstigen Kursen ausgeführt. Hier ortet Cobin Claims Chance auf Schadenersatz. (bpf, 4.10.2017)