Straßburg – Eine europäische Staatsanwaltschaft soll künftig den Missbrauch von EU-Geldern sowie schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen. Das EU-Parlament stimmte am Donnerstag in Straßburg mit breiter Mehrheit für die Einrichtung einer solchen länderübergreifenden Behörde, über die jahrelang gerungen worden war. Die Strafverfolgung lag bisher allein in den Händen der Nationalstaaten.

Es wird damit gerechnet, dass die neue Behörde ab 2020 in Luxemburg mit 20 Ländern an den Start geht. Jedes beteiligte Land soll einen Staatsanwalt schicken. Andere EU-Staaten können auch noch später dazustoßen.

Milliardenverlust

Der EU-Kommission zufolge entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich. Um welche Beträge es insgesamt geht, lässt sich nur schwer beziffern.

Im Juli hatte das EU-Parlament bereits einer Richtlinie zugestimmt, die festgelegt, welche Straftaten genau die Behörde verfolgen soll. Im Gespräch ist, diese Liste um Terror-Delikte zu erweitern. (APA, 5.10.2017)