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Wien – Nach der Bestätigung einer einstweiligen Verfügung gegen ein für Uber tätiges Mietwagenunternehmen sind weitere Klagen im Anrollen. Das sagte Rechtsanwalt Dieter Heine, der mehrere Taxis und Mietwagenbetreiber vertritt, am Sonntag zum STANDARD. Konkret liege eine weitere Berufung gegen eine einstweilige Verfügung in der zweiten Instanz.

Zudem kündigte Heine zwei Verfahren gegen Mietwagenunternehmen an, die ebenfalls mit Uber kooperieren. In einem Fall sei ein größerer Anbieter mit 50 Autos betroffen. Zudem gebe es Abmahnungen in zwölf Fällen. Und, so Heine weiter: In weiterer Folge wolle er sich auch direkt gegen den "Systemanbieter Uber" richten. Der Anwalt wirft der US-Plattform vor, sich nicht an die Gesetze zu halten.

Frage der Betriebsstätte

Das Oberlandesgericht Wien hatte am Freitag die Berufung eines auf Unterlassung geklagten Betreibers zurückgewiesen. Demnach muss das Mietwagenunternehmen Aufträge in der Regel von der Betriebsstätte aus aufnehmen und darf Fahrgäste nicht auflesen.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Da die Beklagte nach dem bescheinigten Sachverhalt Fahrgäste nicht an ihren Standort bzw. der Betriebsstätte oder einer dort eingegangenen Bestellung, sondern aufgrund von direkt beim Fahrer eingegangenen Aufträgen über die Internetplattform Uber aufnimmt, verstößt sie nach zutreffender Rechtsansicht des Erstgerichts gegen diese Bestimmung."

Uber sieht sich im Recht

Uber sieht sich dennoch im Recht, weil die Bestellungen in der Betriebsstätte eingehen und erst von dort an den Fahrer weitergeleitet würden. Uber-Anwalt Günther Grassl erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme: "In der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (§ 36 Absatz 3) heißt es ausdrücklich, dass ein Wagen bei Leerfahrten (also nach Abschluss einer Fahrt) dann Fahrgäste aufnehmen darf ohne zum Betriebssitz zurückzukehren, wenn ein neuer Auftrag in der Betriebsstätte eingeht."

Uber betont zudem, dass es in dem aktuellen Verfahren nur um die Frage der einstweiligen Verfügung gehe und um keine endgültige Entscheidung. Die Plattform entspreche den gesetzlichen Vorgaben in Wien, wurde versichert. (Andreas Schnauder, 8.102017)