Brüssel – Im Ringen um eine Reform der EU-Entsenderichtlinie gibt es Fortschritte. Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokraten haben sich auf einen Kompromiss verständigt, hieß es am Dienstag in Parlamentskreisen in Brüssel.

Die Entsenderrichtlinie ist zwischen west- und osteuropäischen Staaten umstritten. Frankreich und auch Österreich drängen darauf, dass bei Entsendungen von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn bezahlt werden müsse, und warnen vor Lohn- und Sozialdumping.

Kompromiss gefunden

Der Kompromiss sieht eine Einbindung aller Subunternehmer vor, der Hauptunternehmer haftet für die Einhaltung aller Bestimmungen durch den Subunternehmer. Die Transportwirtschaft wird dabei ausgenommen.

Die Dauer der Entsendung soll demnach 24 Monate betragen mit der Möglichkeit zur ausnahmsweisen Verlängerung, bevor der Arbeitnehmer voll unter das Arbeitsrecht des Ziellandes fällt. Der Fristenlauf soll am ersten Tag der Entsendung beginnen. Alle Kollektivverträge, die auf einer speziellen Website vom Zielland veröffentlicht werden, gelten für alle entsendeten Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Entsendung.

Die EVP und die Sozialdemokraten würden davon ausgehen, dass der Kompromiss im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments mehrheitsfähig sei, hieß es. Der Ausschuss soll darüber voraussichtlich am 16. Oktober abstimmen.

Schlupfloch geschlossen

Der sozialpolitische Sprecher der ÖVP-Delegation, Heinz Becker, sagte, es sei "wichtig und richtig, dass Subunternehmer künftig voll von den Entlohnungsregeln der Entsenderichtlinie erfasst werden und der Hauptunternehmer dafür haftet. Denn bisher war das ein beliebtes Schlupfloch zur Umgehung der ordentlichen Bezahlung entsendeter Arbeitnehmer. Dadurch entstandene Verzerrungen am Arbeitsmarkt und unfairer Lohnwettbewerb gegenüber heimischen Arbeitskräften werden dadurch in Zukunft unterbunden." (APA, 10.10.2017)