Paderborn – Im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat das Landgericht Paderborn mitgeschnittene Beschimpfungen der Opfer und Gespräche zwischen den Angeklagten vorgespielt. Darin hatte die Beschuldigte Angelika W. die größeren Redeanteile, sprach in der Regel deutlich und bestimmend. Der Mitangeklagte Wilfried W. äußerte sich weniger, sprach sehr schnell und war deshalb oft schlecht zu verstehen.

Beide werfen sich in dem Prozess um tödliche Misshandlungen gegenseitig vor, die treibende Kraft gewesen zu sein. Das Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Angeklagt sind Angelika und Wilfried W. wegen Mordes durch Unterlassen. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.

Taten selbst dokumentiert

Angelika und Wilfried W. sollen die Geschehnisse im "Horrorhaus" mit Tausenden Ton- und Videoaufnahmen dokumentiert haben. Die Ermittler hatten mehr als 12.000 Dateien zumeist auf Mobiltelefonen der Beschuldigten gefunden.

Die Verteidiger des Angeklagten stellten am 32. Verhandlungstag den Antrag, deutlich mehr Audiodateien in den Prozess einzuführen. Diese würden beweisen, dass es sich bei dem 47-Jährigen um einen kindlichen Träumer handle, der verunsichert und hilflos gewesen sei. Diese Darstellung wies der Verteidiger von Angelika W. im Namen der 48-Jährigen zurück. (APA, 10.10.2017)