Sydney – Ein australisches Gericht hat am Mittwoch die nicht abgeschickte SMS eines Verstorbenen an seinen Bruder als gültiges Testament anerkannt. In der Nachricht, die mit einem Smiley geschmückt war, hatte der Mann kurz vor seinem Suizid seine Frau und den gemeinsamen Sohn enterbt und das Erbe dem Bruder hinterlassen.

Informeller Text kein Hindernis

Allerdings hatte er die SMS an den Bruder nie abgeschickt, weswegen die Witwe gegen die Erbregelung klagte. Richterin Susan Brown wies die Klage zurück. "Die informelle Natur des Textes ist kein Hindernis, ihn als ausreichenden Ausdruck der Testamentsabsicht des Verstorbenen anzuerkennen", heißt es in ihrem Urteil. Diese Absicht sei erkennbar, auch wenn die SMS nie abgeschickt wurde.

In dem Urteil berücksichtigte die Richterin auch den Umstand, dass der Verstorbene ein schlechtes Verhältnis zu seiner Ehefrau und fast keinen Kontakt zu seinem Sohn gehabt hatte.

In der nicht abgesandten Nachricht an den Bruder, die nach dem Suizid des Mannes vor einem Jahr auf seinem Handy gefunden wurde, heißt es: "Du bekommst alles, was ich habe, mein Haus und meine Pensionsansprüche." Über seine Frau schrieb er: "Sie ist wieder zu ihrem Ex zurück. Ich bin fertig." Die Nachricht schließt mit den Worten "mein Testament" – gefolgt von einem Smiley. (APA, 11.10.2017)