Neu-Delhi – In Indien soll Sex mit einer minderjährigen Ehefrau künftig als Vergewaltigung bestraft werden. Das Oberste Gericht des Landes erklärte am Mittwoch in der Hauptstadt Neu Delhi eine Ausnahme im indischen Gesetz für verfassungswidrig, wonach ein Mann mit einer Minderjährigen Geschlechtsverkehr haben darf, solange sie mit ihm verheiratet und mindestens 15 Jahre alt ist.

Der Kläger Vikram Srivastava gab das Urteil vor Journalisten am Gerichtsgebäude bekannt. Eine Anzeige einer minderjährigen Ehefrau wegen Vergewaltigung soll demnach bis zu einem Jahr nach der Tat möglich sein.

Zahl der Kinderehen ging zurück

Frauen unter dem Alter von 18 Jahren und Männer, die jünger als 21 Jahre sind, dürfen nach indischem Gesetz nicht heiraten. Dennoch werden Kinderehen in vielen Teilen des Landes arrangiert, die Praxis ist tief in der Kultur des Landes verwurzelt. Die Zahlen gingen nach einer offiziellen Studie vom vergangenen Jahr allerdings zuletzt deutlich zurück: Demnach hatten rund 27 Prozent der Frauen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren in Indien bereits vor ihrem 18. Geburtstag geheiratet. Laut einer früheren Studie waren es zehn Jahre zuvor noch gut 47 Prozent gewesen.

Einem Bericht des UN-Kinderhilfswerks Unicef von 2014 zufolge leben ein Drittel der mehr als 700 Millionen Frauen weltweit, die als Mädchen verheiratet worden waren, in Indien. (APA, 11.10.2017)