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Bank-Austria-Chef Zadrazil hat die Kosten für die Pensionsabfindung schon verbucht.

Foto: Reuters/Heinz Peter Bader

Wien – Der Sozialminister und der Finanzminister können sich freuen. Mit dem Abblitzen der BankAustria beim Verfassungsgerichtshof kann die Pensionsversicherungsanstalt die Abfindung des Instituts von knapp 800 Millionen Euro als Einnahme verbuchen. Die Bank hatte sich gegen die Summe gewehrt, weil die Übertragung von 3028 Pensionsanwartschaften ans staatliche System mit März 2016 empfindlich verteuert wurde. Die Gesetzesänderung bescherte der Unicredit-Tochter Mehrkosten von rund 500 Millionen Euro.

Im Budget hat die Lex Bank Austria schon für beachtliche Ausschläge gesorgt. Im ersten Quartal sorgte die Extrazahlung für eine deutliche Reduktion des staatlichen Pensionszuschusses. Nach der Beschwerde des Instituts musste die Pensionsversicherungsanstalt die Abfindung ausbuchen. Das ist aber nicht die einzige Verzerrung bei dem Budgetposten, der mit 10,64 Milliarden Euro zu den größten im Staatshaushalt zählt.

Beitrag aus der ZiB am Do
ORF

Dass der Budgetvollzug heuer besser läuft als im Vorjahr, liegt nicht nur an guter Konjunktur und in weiterer Folge steigender Beschäftigung: Hinzu kommt eine zeitliche Veränderung bei der Endabrechnung des Vorjahres zwischen Bund und Sozialversicherung. Der von Fachleuten als "Abrechnungsreste" bezeichnete Transfer fand im Vorjahr im September statt, heuer aber schon im Juni. Der Staat erspart sich durch die Abrechnung gut 400 Millionen Euro Zuschuss.

Pensionsbudget hält

Die Vorverlegung der Abrechnungsreste hat zur Folge, dass der Budgetvollzug im Vergleich zum Vorjahr bis dato besser aussieht, als er tatsächlich ist. Bis August liegt der Zuschuss an die Pensionsversicherung um 239 Millionen Euro unter jenem in den ersten acht Monaten des Vorjahres. Im September wird sich das Vorzeichen daher wegen des Abrechnungseffekts von plus in ein Minus drehen.

Dennoch dürfte der Budgetvoranschlag heuer unterschritten werden. Fließen die Gelder der BankAustria noch heuer, sogar deutlich. Allerdings wurde für 2017 auch eine ansehnliche Steigerung der Budgetzuschüsse ans Pensionssystem von 762 Millionen Euro veranschlagt.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will darauf achten, dass die Sondermittel im Bereich der Sozialversicherung bleiben und nicht vom Finanzminister abgezogen werden. Er hat dabei insbesondere einen Ausbau der Rehabilitation und der Prävention psychischer Erkrankungen im Auge. Dadurch würden Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der Bürger erhöht, erklärte der Minister. Der Geldsegen ist freilich nur ein kurzfristiger: Künftig muss die Pensionsversicherungsanstalt ja auch die Pensionen für die 3028 betroffenen Personen stemmen.

Bank begünstigt

Die Bank Austria hatte gegen jeden einzelnen Bescheid der PVA berufen, das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag zur Aufhebung der Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Weil der Eingriff rückwirkend erfolge, wurde ein Verstoß gegen den Vertrauensschutz gesehen.

Der VfGH kommt zu einem völlig anderen Ergebnis: Der Gesetzgeber habe mit der Regelung die Übertragung der Pensionen erst ermöglicht. Auf Basis der alten Bestimmungen wäre die Übertragung der Pensionsansprüche ins ASVG gar nicht möglich gewesen, weil sie nach alter Regelung an eine Änderung des Dienstverhältnisses geknüpft war, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ausführte. Somit sei die Bank sogar begünstigt worden, meint das Höchstgericht. (Andreas Schnauder, 12.10.2017)