Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird sich vor dem Straflandesgericht verantworten müssen.

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Wien – So, wie es derzeit aussieht, kann das Buwog-Verfahren gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 weitere Angeklagte noch im Dezember beginnen. Am Freitag wurde bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) indirekt grünes Licht für den Start des Prozesses gegeben hat. Die Verfassungsrichter haben am 10. Oktober einen Antrag des Buwog-Angeklagten Ernst Karl Plech zurückgewiesen, mit dem die Zuständigkeit von Buwog-Strafrichterin Marion Hohenecker gekippt werden sollte. Somit wird sie den Prozess führen und als Nächstes einmal den Terminplan fixieren.

Plechs Anwalt, Michael Rohregger, hatte im Parteiantrag an den VfGH argumentiert, bestimmte Passagen der Strafprozessordnung zur Richterzuständigkeit seien verfassungswidrig. Der VfGH hat über diese Frage aber gar nicht entschieden. Er blieb auf der Formalebene, weil er der Ansicht ist, dass die Angeklagten im derzeitigen Stadium des Verfahrens gar kein Recht auf Gesetzesprüfung beim VfGH haben, da noch keine Entscheidung der ersten Instanz vorliegt. Die Mitwirkung eines behauptetermaßen befangenen oder ausgeschlossenen Richters an einem Prozess könne per Nichtigkeitsbeschwerde (an den Obersten Gerichtshof, Anm.) geltend gemacht werden.

Zuständigkeitsfrage bleibt

Damit hängt in den Augen involvierter Juristen aber ein "Damoklesschwert" über dem Buwog-Prozess, der im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht Wien über die Bühne gehen wird. Jeder Anwalt werde zu Prozessbeginn einen Ablehnungsantrag gegen die Zusammensetzung des Richtersenats stellen (Unzuständigkeit ist ein Nichtigkeitsgrund), um dann Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH einzulegen. Sollte er das Urteil kippen, müsste das Verfahren – nach Jahren – wiederholt werden. Unsicherheiten, die man auch im Justizministerium kritisch sieht.

Ermittelt hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in den Causen Buwog und Linzer Terminal acht Jahre lang. Bei der Buwog geht es um die Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungsgenossenschaften in der Ära Grasser, dabei flossen laut Anklage 9,8 Millionen Euro Provision. Für die Einmietung der Finanz im Linzer Bahnhofsturm sollen 200.000 Euro geflossen sein. Grasser und die anderen Beschuldigten bestreiten das, es gilt die Unschuldsvermutung. Den Anklagevorwurf, Grasser habe bei der Privatisierung das Investmenthaus Lehman bevorzugt und der Erlös wäre bei einem Einzelverkauf der Genossenschaften höher ausgefallen, ist der Ex-Minister los. Ersteren Anklagepunkt hat das Oberlandesgericht Wien gegen Grasser und zwei Mitangeklagte eingestellt, in der zweiten Sache wird erneut ermittelt.

Hundertprozentig gegessen ist die Sache noch nicht. In zwei anderen Prozessen gegen den Buwog-Angeklagten Karl Petrikovics (Richterin: Hohenecker) und Tennismanager Ronald Leitgeb ist noch ein Antrag des Staatsanwalts offen, der die Verfahren bei Leitgebs Richterin bündeln will. Sollte das genehmigt werden, würde auch die Causa Buwog zu ihr übersiedeln. Die Entscheidung darüber steht noch aus. (gra, 13.10.2017)