Umstritten, aber unbeirrbar auf Kurs: US-Fahrdienstvermittler Uber.

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Wien – Seit drei Jahren mischt Uber den heimischen Markt auf. Nun wird das Eis für die Fahrer der umstrittenen US-Vermittlungsplattform dünn: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts gegen eine Mietwagengruppe, die ihre Dienste über Uber anbietet, wie der STANDARD berichtete. Nach Wiener Gesetz dürfen Taxifahrer jederzeit und überall Kunden aufnehmen, müssen dafür aber einen Fitxtarif verrechnen. Mietwagen können hingegen eigene Preise verrechnen, Aufträge müssen aber über ihre Betriebsstätte eingehen. An diese Vorschrift würde sich Uber nicht halten, sagten die Kläger.

Der US-Konzern hält sich aus der Causa heraus: "Uber ist nicht Partei des Gerichtsverfahrens", heißt es. Ein Uber-Sprecher bestätigte dem STANDARD: "Der Beschluss hat keine Auswirkung auf Uber oder ein anderes Mietwagenunternehmen." Die über die App angebotene Dienstleistung sei "völlig gesetzeskonform". Der Konzern ist bezüglich eines Hauptsacheverfahrens "guter Dinge", ein Verbot fürchte man nicht. Die angeklagten Mietwagenfirmen werde man nicht unterstützen: "Rechtsberatung von uns gibt es nicht, die Partner sind selbstständige Unternehmer."

Urteil kaum bekannt

Uber-Fahrer wissen über die einstweilige Verfügung kaum Bescheid: Ahmet K. (Name der Redaktion bekannt), der seit einem Jahr für Uber fährt, hat davon jedenfalls "noch nichts gehört". Unter der Woche verbucht K. um die acht Fahrten am Tag, am Wochenende seien es 15 bis 20.

K. arbeitet für eine Mietwagenfirma mit Sitz in Bruck an der Leitha. Obwohl Uber nur in Wien angeboten wird, haben viele Autos Kennzeichen aus anderen Bundesländern. Ein Grund dafür dürfte sein, dass Mietwagen in Wien die Abkürzung "MW" im Kennzeichen führen müssen. Uber-Autos aus Bundesländern werden so nicht als Mietwagen erkannt, was eine Überprüfung erschwert.

K. zahlt seinem Chef 450 Euro pro Woche für das Auto. Tankfüllungen sowie den Selbstbehalt bei möglichen Unfällen muss er selbst finanzieren. Im Schnitt verdiene er 1000 Euro netto pro Monat. In "guten Nächten" – wie etwa Silvester – mache er bis zu 400 Euro.

Jeden Gast nimmt K. nicht mit. Auf Uber bewerten sich Fahrgäste und Fahrer gegenseitig mit bis zu fünf Sternen. "Unter 4,3 Sternen steigt keiner bei mir ein", sagt auch Mietwagenunternehmer Erhan B. Besonders am Wochenende, wenn viele alkoholisierte Menschen unterwegs sind, würde er sich die Bewertungen vorher genau ansehen. Ansonsten gilt: "Der Erste, der beim Kunden ist, bekommt den Auftrag." B. kennt die einstweilige Verfügung. Uber habe ihm eine E-Mail geschickt, dass sich "bald alles ändern wird".

Der Unternehmer beschäftigt vier Angestellte, die sowohl Privatkunden vom Flughafen mitnehmen als auch für Uber fahren: "Mit Uber allein kann man nicht überleben. Ich muss für alle Kosten aufkommen, Uber kassiert nur brav." Konkret 25 Prozent des Umsatzes. An seine Fahrer gingen 35 Prozent. Abzüglich der Steuern würden ihm nur rund 30 Prozent des Gesamtumsatzes bleiben. Wegen der hohen Provision möchte B. bald zum Uber-Konkurrenten Taxify wechseln: "Die wollen nur 15 Prozent." Der Fahrdienst will am 19. Oktober in Wien starten.

In der seit Jahren gegen Uber protestierenden Taxibranche zeigt man sich erfreut über den OLG-Spruch: "Uber beeinträchtigt unser Geschäft stark und soll verschwinden", sagt der für eine Taxifirma fahrende Milan V. Besonders am Wochenende und vor Clubs würden die Uber-Leute den alteingesessenen Fahrern die Kunden streitig machen. Auch Taxler Zivorad D. beschwert sich über unfaire Bedingungen: "Uber wird zu Halloween oder zu Silvester viel teurer, wir müssen uns weiter an unsere Tarife halten." Der amerikanische Konzern passe die Fahrpreise der jeweiligen Auslastung an. Außerdem müssten Taxifahrer eine Prüfung ablegen, bevor sie auf Österreichs Straßen unterwegs sein dürfen.

Eben diese Prüfung ist der Grund, wieso Ahmet K. für Uber unterwegs ist. Die Prüfung sei "sehr schwierig", er ist bereits viermal durchgefallen. Nicht nur Arbeitsrechtsaspekte würden getestet, auch allgemeine Ortskenntnisse würden abgefragt. Die Prüfung sei "altmodisch" – es gäbe doch heute Navigationssysteme.

B., einst selbst Taxifahrer, kann die Kritik seiner Exkollegen nachvollziehen: Uber würde ohne Prüfung "jeden Angrannten" einstellen. Er versteht jedoch nicht, wieso die Taxitarife mit dem Markteintritt von Uber angehoben wurden, das würde das Geschäft zerstören. Wieso er nicht weiterhin Taxi gefahren ist? Bei Uber könne er jederzeit sein Mobiltelefon ausschalten und pausieren. "Bei Uber bist du frei", sagt er – mit dem Nachsatz: "Das ist aber auch das einzig Schöne daran." (Nora Laufer, 14.10.2017)