Diese Räder wurden lange nicht mehr gefahren.

Foto: Thomas Rottenberg

Einfach leerräumen darf die Hausverwaltung den Raum nicht.

Foto: Thomas Rottenberg

Bleiben wir noch einmal beim Radabstellen im städtischen Wohnumfeld. Letztens ging es um das Verstellen von Gängen. Das ist – mit Gründen – feuerpolizeilich untersagt. Auch dort, wo keine Fluchtwege blockiert werden. Doch Vorschrift ist Vorschrift, urteilte die Postergemeinde. Schließlich hätten Häuser ja meist Radabstellräume.

Stimmt. Ich habe den in meinem Haus (Wien, Altbau, Bobostan) daher besucht – erstmals seit Jahren: Das Keller-Kabuff erreicht man über eine enge, gewundene Treppe. Es mieft und feuchtelt. Licht gibt das Handy. Das Türschloss? Verrostet – und unversperrt. Es ist mit jenem Postler-Generalschlüssel zu sperren, den nur Leute haben, vor denen das Schloss schützen soll.

Regelmäßig ausgeweidet

Egal. Denn hier steht kein einziges Rad, das ein Dieb anschauen würde: Die Gefahr, beim Schlösserknacken gestört zu werden, ist nirgendwo geringer als an Orten wie diesem. Also wurde der Raum früher regelmäßig ausgeweidet. Zurück blieb, was nicht einmal Schrottwert hat. Die Versicherungen streikten: Postlerschlüssel habe jeder, die Räder seien im Raum nicht angekettet. Würden Sie Ihr Rad da noch einmal reinstellen? Eben.

Dennoch ist die Kammer rappelvoll. Mit Radleichen. Keine Ahnung, wo die herkommen. Ausräumen? Der Hausverwalter winkt ab: Er könne rechtens hier eingestelltes Eigentum nicht einfach entsorgen. Und: Wir seien doch in Wien. "Machen S' es wie alle: Hängen S' das Rad am Ende vom Gang ans Gitter. Offiziell isses verboten, eh klar. Aber: Haben S' a bessere Idee?" (Thomas Rottenberg, 17.10.2017)