Wien – Böse Zungen behaupten, dass die Aussicht auf sexuellen Kontakt die kognitiven Fähigkeiten von Männern etwas beeinträchtigt. Osman Y. könnte dafür ein Paradebeispiel sein – so seine Geschichte, die er Richter Marc Farkas erzählt, auch stimmt.

Laut Anklage soll der 37-jährige Unbescholtene eine 51 Jahre alte Frau erpresst haben. Es sei ein Missverständnis, beteuert Y., in Wahrheit sei er das Opfer. Grundsätzlich kann der Arbeiter über sein Geschlechtsleben offenbar nicht klagen – er ist verheiratet und hat fünf minderjährige Kinder. Die Beziehung dürfte aber nicht erfüllend gewesen sein – im Mai begann er mit einer gewissen "Aishe" zu chatten, die er via Internet kennengelernt hatte.

"Sie hat sich sehr islamisch gegeben und versucht herauszufinden, was ich gerne habe", lässt er übersetzen. "Was haben Sie so geschrieben, über eine Woche?", interessiert den Richter. "Sie hat mich sehr in sie verliebt gemacht." – "Und wie oft haben Sie sie gesehen?" – "Weil sie mich auf islamische Tradition kennengelernt hat, hat sie mir gesagt, wir werden uns erst etwas später persönlich treffen."

Chat mit Unbekannter

Schließlich wird aber doch herausgearbeitet, dass es bei der schriftlichen Kommunikation auch um Sex gegangen sei. "Wir waren uns sehr nahe", meint der Angeklagte.

Seiner Darstellung nach kam es dann auch viel früher als gedacht zu einem analogen Kontakt. "Sie hat gesagt, dass sie in die Türkei zu einem Begräbnis muss und kurzfristig tausend Euro braucht." Y.s Reaktion: Er traf sich gegen Mitternacht mit der Frau in einem Park bei der U-Bahn-Station Michelbeuern und gab ihr das Geld.

Am nächsten Morgen scheint sein Kreislauf das Blut wieder Richtung Gehirn geleitet zu haben, denn ihm kamen Zweifel, behauptet der Angeklagte. Er rief die Telefonnummer an, die ihm "Aishe" in der Nacht zuvor gegeben hatte. Eine Frau meldete sich, konnte aber mit der Frage, ob sie in der Türkei sei, rein gar nichts anfangen.

Falsche Telefonnummer

Wenig überraschend, denn es handelte sich um Elmas B., bei der es sich nicht um "Aishe" gehandelt hat. Y. sagt, er habe sowohl mit ihr als auch mit ihrer Schwester kommuniziert, schließlich aber den Irrtum erkannt und sich auch entschuldigt.

Dennoch zeigte B. ihn später an. Und behauptete bei der Polizei, der Angeklagte, den sie nie zuvor gesehen hatte, habe sie angeschrieben und 1.000 Euro gefordert, andernfalls würde er ihrem Mann und ihren Kindern verraten, dass sie mit fremden Männern Kontakt habe. Auch von Todesdrohungen war die Rede.

Vor Richter Farkas verwickelt sich die Unternehmerin allerdings in Widersprüche. Auch auf eine berechtigte Frage des Staatsanwalts hat sie keine Antwort. "Aber was hätte der Angeklagte denn Ihrer Familie sagen sollen, wenn Sie mit ihm noch nie zuvor Kontakt hatten?" – "Das weiß ich nicht", wird übersetzt.

Sie habe auch die angeblichen Drohungen gelöscht, bevor sie zur Polizei ging. "Warum? Das wäre doch ein wichtiger Beweis?", wundert sich Farkas. "Weil ich nicht wollte, dass meine Familie davon erfährt."

Innerfamiliäre Probleme

Verteidigerin Christine Wolf vermutet einen anderen Hintergrund: "Ich glaube, es geht bei Frau B. eher um familiäre Dinge und eine Erklärung, warum ein fremder Mann sie kontaktiert."

Farkas gibt schließlich zu, dass die Geschichte des Angeklagten eigenartig ist, sich aber nicht entkräften lasse, verweist auf Widersprüche B.s und ihrer Schwester und spricht Y. nicht rechtskräftig frei. (Michael Möseneder, 17.10.2017)