Luxemburg – Online-Unternehmen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht in jedem Fall in dem Land ihres Firmensitzes auf Schadenersatz klagen. Bei einer Haupttätigkeit in einem anderen EU-Staat muss dies dort geschehen.

Die Gerichte im Mitgliedsstaat der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit könnten am besten beurteilen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und welchen Umfang sie hat, stellte der EuGH am Dienstag in Luxemburg fest.

Estnischer Fall landete vor dem EU-Gericht

Die EU-Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem das estnische Internet-Unternehmen Bolagsupplysningen gegen negative Netz-Kommentare auf der Seite eines schwedischen Handelsverbands vorging. Estnische Gerichte hatten die Klagen abgewiesen, weil ein Schaden nicht in Estland sondern eher in Schweden entstanden sei. Auch die Kommentare seien alle auf Schwedisch gewesen. Weil sich die klagende Firma damit nicht zufriedengeben wollte, landete der Fall schließlich vor dem höchsten EU-Gericht.

Wenn ein Unternehmen vor allem in einem anderen Land als dem seines Firmensitzes tätig sei, muss man laut EuGH davon ausgehen, dass dort eine eventuelle Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens am stärksten spürbar ist. Das gelte insbesondere, wenn unrichtige oder ehrverletzende Angaben und Kommentare auf einer gewerblichen Website stehen und in der Sprache des Mitgliedsstaates verfasst sind, in dem das Unternehmen hauptsächlich tätig ist. (APA, 17.10.2017)