Justizminister Wolfgang Brandstetter hat auf eine hochinteressante parlamentarische Anfrage der Grünen hochinteressant reagiert. Die Abgeordneten wollten wissen, warum man die frühere Parteichefin Eva Glawischnig im Internet folgenlos als "Polithure" bezeichnen darf.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige Glawischnigs wegen Beleidigung bzw. Verhetzung zurückgelegt. Und das, obwohl Verhetzungs- und Beleidigungsparagraf seit 2016 strenger gefasst sind, um Hasspostings einzudämmen.

Gewaltvolle Beleidigungen wie "Fratze dieser Unperson" oder "Warum atmet dieser wandelnde Totenkopf noch unseren Sauerstoff?" haben aber nicht für einen Anfangsverdacht gereicht. Aus Brandstetters Antwort erfährt der dem Gesetz unterworfene Staatsbürger nun, dass auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz die Einstellung mitgetragen hat. Grund für eine Weisung gegen die Einstellungsentscheidung sah niemand, "es gab keinerlei Weisungen", klärt Brandstetter auf.

Und wie beantwortet der weisungsbefugte ÖVP-Minister die Frage der Grünen, warum Opfer solcher "massiver öffentlicher Beschimpfungen nicht durch staatsanwaltschaftliche Verfolgung (...) geschützt werden"? Mit einer juristisch logischen Ableitung, die so geht: kein Anfangsverdacht, kein Ermittlungsverfahren, kein Strafverfahren, also auch kein Opfer, keine Opferrechte.

So einfach ist das. Und so ungerecht. (Renate Graber, 17.10.2017)