Apored muss im Rahmen seiner Bewährung 200 Arbeitsstunden ableisten.

Foto: Youtube/Apored

Eine beliebte Kategorie im großen Videofundus von Youtube sind sogenannte "Pranks". Dabei filmen Videomacher, wie sie anderen mehr oder weniger lustige Streiche spielen. Meist handelt es sich dabei um harmlose Scherze.

"Rennt, wenn euer Leben was wert ist"

Nicht so der deutsche Rapper und Youtuber "Apored", bürgerlich Ahmad Ahmadi. heißt. Er entwickelte gemeinsam mit einem Freund einen "Bomben-Prank", mit dem er in der Öffentlichkeit Menschen in Panik versetzte. Dabei warf er eine schwarze Tasche in eine Warteschlange an einem Bankomaten. "30 Sekunden habt ihr alle Zeit. Rennt lieber, wenn euer Leben was wert ist", zitiert der "Spiegel" aus dem Video. Teils panische Fluchtreaktionen waren die Folge.

Hochgeladen hatte Apored den Clip erst einige Zeit nach der Aufnahme, just an jenem Tag, an dem sich auch der Terroranschlag in Nizza ereignen sollte. Schnell hagelte es massive Kritik in den Youtube-Kommentaren. Kurz darauf nahm der Videomacher das Video wieder vom Netz.

"War sehr, sehr dumm"

Eine Anzeige verhinderte die Löschung jedoch nicht mehr. Die Betroffenen seines "Streichs" gaben vor Gericht an, bis heute noch dieses Erlebnis denken zu müssen. Sie erzählen etwa vom "Gefühl zu denken dass das Leben gleich vorbei sein wird."

Der Youtuber selbst entschuldigte sich und gab sich einsichtig. "Das war sehr, sehr dumm von mir", sagt er nun über seine Aktion. Er betonte, dass er nichts Böses beabsichtigt hatte. Die Richterin würdigte dies aber nur teilweise.

Seit Anfang Oktober in U-Haft

Sie attestierte Ahmadi fehlendes Gespür und verurteilte ihn wegen Körperverletzung, Nötigung und Störung des öffentlichen Friedens sowie der unverpixelten Darstellung seiner Opfer zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Zudem muss er im Rahmen seiner Bewährung 200 Arbeitsstunden ableisten. Das Urteil bedeutet auch seine Entlassung aus der Untersuchungshaft, die Anfang Oktober über ihn verhängt wurde, da er dem ersten Verhandlungstermin im September fern geblieben war.

Sein Helfer wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagsätzen verurteilt und hat Berufung angekündigt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (red, 18.10.2017)