Salzburg – Ein 34-jähriger Iraker ist am Mittwoch in Salzburg wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestanden. Doch der Mann soll nicht für den IS gekämpft haben, sondern Mitglied einer Organisation sein, die im Irak gegen den IS gekämpft hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er sei von Dezember 2014 bis Oktober 2015 Mitglied des "Badr Corps" gewesen, das von einem Gutachter als schiitische Terrororganisation eingestuft wird. Die Organisation soll die sunnitische Zivilbevölkerung terrorisiert, Dörfer niedergebrannt und Sunniten verschleppt und ermordet haben. Der Asylwerber wurde im Jänner in einer Flüchtlingsunterkunft in Fuschl festgenommen, nachdem ein auf seinem Handy gelöschtes Foto wiederhergestellt worden war. Es zeigt den 34-Jährigen in einer Uniform mit dem Emblem der Badr Corps und einer Kalaschnikow.

Keine Beweise, nur ein Foto

Das Badr Corps stelle im Irak laut Verteidiger 22 Abgeordnete und den Innenminister. "Sie sollen jetzt hier entscheiden, ob das alles Terroristen sind", sagte der Verteidiger zum Schöffensenat. Der Gutachter stehe in keiner Sachverständigenliste, es gebe keine Beweise, nur ein Foto, betonte der Anwalt und forderte einen Freispruch.

Sein Mandant erklärte, dass er mit der Organisation nichts zu tun habe. Er habe eine Hilfsorganisation gegründet, die Hilfsgüter in ein umkämpftes Gebiet geliefert habe. Auf dem Foto seien Männer des Innenministeriums zu sehen, die als Beschützer eine Hilfslieferung begleitet hätten. Er habe die Uniform von den Männern bekommen, um von Scharfschützen erkannt zu werden. Der Iraker wurde am Mittwoch vom Schöffensenat freigesprochen.

Die Vorsitzende erklärte nach dem Freispruch, es habe sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen, dass sich der Angeklagte an einer terroristischen Vereinigung beteiligt habe. Aufgrund der Beweislage habe sich die Verantwortung des Angeklagten nicht widerlegen lassen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete. (Stefanie Ruep, 19.10.2017)