Brüssel – Wer sich weigert, an der Flüchtlingsverteilung teilzunehmen, soll künftig auch weniger EU-Geld bekommen. Das forderte der Innenausschuss des EU-Parlaments am Donnerstagvormittag. Selbst Vertreter aus osteuropäischen Ländern hätten sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, sagte die Ausschutzvorsitzende Cecilia Wikström.

Der Parlamentsausschuss sieht vor, dass jedes Mitgliedsland, das bei der EU-internen Flüchtlingsumverteilung ("Relocation") nicht mitmacht, mit Kürzungen der EU-Mittel rechnen muss. "Aufnahmeverweigerer" sollen auf jeden Fall kein Geld für die Abschiebung abgelehnter Asylwerber erhalten, heißt es in dem Vorschlag. Dem "Fairnessmechanismus", den die EU-Kommission vor sechs Monaten auf den Tisch gelegt hat und der bei der Verweigerung der Aufnahme eine Strafe von 250.000 Euro pro Flüchtling zur Folge hat, schließen sich die Abgeordneten jedoch nicht an.

Dreijährige Frist für säumige Länder

Zu Strafzahlungen soll es nach Vorstellung des Parlaments gar nicht kommen. Ländern, die "historisch" wenig Erfahrung mit der Aufnahme von Flüchtlingen hatten, würden eine dreijährige Frist bekommen, um entsprechende Kapazitäten, etwa Aufnahmeeinrichtungen, aufzubauen.

Migranten sollen zudem bei der Einreise in die EU einen gewissen "Filter" durchlaufen. Asylwerber mit geringen Chancen auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention würden demnach gar nicht erst in das Verteilungsprogramm aufgenommen.

Anreize für Asylwerber, an einem Ort zu bleiben

Ist das nicht der Fall, soll durch einen "automatisierten" Mechanismus eine faire Aufteilung gewährleistet werden. Ausschlaggebend dafür, in welches Land ein Asylwerber gebracht wird, sollen familiäre Beziehungen, aber auch andere Verbindungen sein – etwa ein vorhergehender Studienaufenthalt in einem Land. Wie viele Flüchtlinge ein EU-Land mindestens aufnehmen muss, wird nach Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsleistung berechnet.

Die Abgeordneten pochen außerdem auf ein schnelles Registrierungsverfahren und Anreize für Asylwerber, in dem Land zu bleiben, in das sie geschickt werden, um weitere Migrationsbewegungen zu vermeiden. Wikström betont dabei, dass Asylwerber die Entscheidung nicht ändern könnten und mit den Behörden vor Ort zusammenarbeiten müssten.

Plenum muss noch zustimmen

Das gesamte EU-Parlament muss dem Vorschlag noch zustimmen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich das Plenum gegen die Entscheidung des Ausschusses stellt. Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zur Dublin-Reform bereits im Frühjahr präsentiert. Einigen sich noch die Innenminister auf einen Standpunkt, könnten die Gespräche beginnen.

Die Dublin-Regelung sieht vor, dass jenes Land für Asylverfahren zuständig ist, in dem diese erstmals EU-Boden betreten haben. Durch die starke Fluchtbewegung 2015 geriet das System unter Druck, da die meisten Asylwerber über Italien und Griechenland einreisten. Ein bisher beschlossener Verteilungsschlüssel erwies sich aus verschiedenen Gründen als wenig effizient.

"De-facto-Freiheitsentzug" in Ungarn

Der Europarat ist indes besorgt wegen der Lage der Flüchtlinge in Ungarn. Flüchtlingsbeauftragter Tomáš Boček kritisierte am Donnerstag vor allem den "De-facto-Freiheitsentzug" für Migranten in den sogenannten Transitzonen an der ungarisch-serbischen Grenze. Zugleich lobte er die "beispielhaften" Anstrengungen der serbischen Behörden.

Boček hatte Ungarn und Serbien im Sommer besucht. Ein Dorn im Auge ist ihm die "automatische Inhaftierung von Asylsuchenden" durch die ungarischen Behörden. Dafür brauche es dringend eine Lösung, weil nun auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für die Zeit des Asylverfahrens inhaftiert würden. Für sie müsse ein effizientes Vormundsystems geschaffen und verhindert werden, dass Kinder und Minderjährige lediglich wegen ihres Migrantenstatus' um ihre Freiheit gebracht werden.

Die ungarischen Behörden müssten für jeden eintreffenden Flüchtling den Zugang zum Asylverfahren garantieren und Garantien gegen automatische Abschiebungen schaffen, so Boček. Serbien wiederum müsse den Zugang zum Asylverfahren erleichtern, die Lebensbedingungen in den Auffanglagern verbessern und das Vormundsystem verstärken. Auch ein stärkerer Auftritt gegen Schlepper sei nötig. (APA, red, 19.10.2017)