Der Plan der EU-Kommission zur Verwirklichung der gemeinsamen Einlagensicherung stößt bei Ökonom Christian Keuschnigg auf Kritik.

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Wien – Das Thema Sicherheit ist bei Österreichs Sparern bekanntlich hoch angesiedelt. Dementsprechend ist die Einlagensicherung ein Hauptgrund, warum hierzulande mehr als ein Drittel des Ersparten in Einlagen investiert ist. Allerdings plant die EU, die nationalen Systeme auf eine europäische Einlagensicherung (European Depsit Insurance Scheme, Edis) umzustellen – und zwar laut einem Kommissionsvorschlag in drei Schritten.

Zunächst soll eine Art Rückversicherungssystem dafür sorgen, dass nur dann Mittel aus Edis-Töpfen fließen, wenn die nationalen Systeme zur Abdeckung der Einlagen nicht ausreichen. Ab 2020 soll Edis einen steigenden Teil der Auszahlungen an Anleger und der Kosten für Bankenabwicklungen übernehmen, bis 2024 die nationalen Einlagensicherungen komplett durch die europäische abgelöst werden. Ein Vorhaben, das aus Sicht des Volkswirts Christian Keuschnigg von der Universität St. Gallen jedoch erhebliche Schwächen aufweist.

Er sieht das Risiko, dass die Edis-Kapazität im Endausbau für den Normalbetrieb ausreicht, jedoch nicht für ausgewachsene Finanzkrisen. Zudem drohen nicht aufgearbeitete, nationale Altlasten dem System aufgebürdet zu werden. Darüber hinaus befürchtet Keuschnigg, dass es durch den Plan der EU-Kommission zu unerwünschter regionaler Umverteilung komme. "Umverteilung muss man anders lösen", betont er im Gespräch mit dem STANDARD.

Phase eins ausbauen

Sein Lösungsansatz: Die Entwicklung in Phase eins anhalten und ausbauen. Banken sollen Mittel einzahlen, bis 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen erreicht sind, die Hälfte davon soll an Edis gehen. Reicht im Schadensfall das nationale System zur Entschädigung nicht aus, kann es einen Kredit in Höhe der fünffachen Edis-Einlage aufnehmen. Im betroffenen Land lebt nach einem Schaden die Beitragspflicht der Banken wieder auf, um die Rückzahlung zu speisen und die Fonds aufzufüllen.

Seitens der Banken sollen die Beiträge risikogewichtet aufgeteilt werden, um vorsichtige Institute mit hohem Kapitalpuffer nicht zu benachteiligen. Die einheitliche Höhe des Einlagenschutzes von 100.000 Euro stellt der Ökonom angesichts der Einkommensunterschiede zwischen den EU-Ländern ebenso infrage wie den derzeitigen Grundsatz, die Einlagensichtung pro Bank und Person zu gewähren, wodurch größere Summen auf mehrere Geldhäuser aufgeteilt werden können. "Sinn der Sache ist das nicht", sagt Keuschnigg und schlägt vor, die Begrenzung künftig nur noch pro Person vorzunehmen. (aha, 22.10.2017)