Mangelnde Barrierefreiheit. Ab 2018 Grund für eine Klage durch Behindertenanwalt oder Klagsverband.

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Wien – Der nächsten Bundesregierung wollen österreichische Behindertenvertreter offenbar sehr genau auf die Finger schauen: Volksanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft, Monitoringausschuss und der Verein Selbstbestimmt Leben stellten am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz Forderungen an die künftige Regierung, noch bevor überhaupt Koalitionsgespräche begonnen haben. Sie wollen die nächste Regierungsvereinbarung auf die geplanten Maßnahmen bezüglich beeinträchtigter Menschen prüfen und öffentlich bewerten.

In Österreich seien 70.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos, Tendenz steigend – während allgemein die Arbeitslosigkeit sinke, kritisierten die Behindertenvertreter. Sie fordern vom AMS, Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe zu definieren, wie es bei Jugendlichen oder Älteren bereits der Fall ist.

Kompetenzen geteilt

Viele Maßnahmen seien bisher an der zwischen Ländern und Bund geteilten Kompetenz gescheitert. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wünscht sich eine klare Zuteilung der Kompetenzen und dass diese in der Verfassung verankert wird.

Ein weiteres Problem sei, dass die meisten Menschen mit Behinderung in sogenannten Behindertenwerkstätten tätig seien. Dort erhalten sie Taschengeld und sind nicht pensionsversichert – obwohl sie oft umfangreiche Arbeit verrichten würden, wie Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte.

"Schon 2014 hat der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft festgestellt, dass es in Extremfällen sogar zu Ausbeutung und damit zu einer eklatanten Menschenrechtsverletzung kommen kann", erklärte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

Auch zuletzt noch eingeführte Verbesserungen wurden bei der Pressekonferenz am Donnerstag angesprochen. So wurde bei der letzten Nationalratssitzung am 12. Oktober das Inklusionspaket beschlossen. Der Beschluss sieht die Erhöhung von Mitteln für die berufliche Inklusion von 45 Millionen auf 90 Millionen Euro vor.

Klagsrecht ausgeweitet

Außerdem wurde das Recht, Verbandsklagen im Fall von Diskriminierungen durchzuführen, vom Behindertenrat auf die Behindertenanwaltschaft und den Klagsverband ausgeweitet. Die Verbandsklagen können gegen große Kapitalgesellschaften auf Unterlassung und Beseitigung der Diskriminierung geführt werden. Gegen kleine Unternehmen ist zumindest eine Feststellungsklage möglich.

Auch gegen Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel oder von Fernsehprogrammen könnten rechtliche Schritte eingeleitet werden, erklärte Martin Ladstätter vom Verein Selbstbestimmt Leben.

Im Bildungsbereich wurde bei dem Medientermin einmal mehr die Abschaffung von Sonderschulen gefordert. In manchen Bundesländern sei noch mindestens die Hälfte der beeinträchtigten Schüler in sonderpädagogischen Einrichtungen untergebracht, hieß es. ÖVP und FPÖ würden die Aufrechterhaltung dieses Systems befürworten, wie die Lebenshilfe beim Vergleich der Wahlprogramme feststellte.

Österreich wird 2019 von Uno geprüft

Österreich wird 2019 von der Uno auf die Einhaltung der Behindertenkonvention geprüft. "Die Uno werden wir über die Situation in Österreich detailliert informieren", kündigte Ladstätter an.

Für Behindertenanwalt Hofer ist das Ausscheiden der Grünen aus dem Parlament "nicht erfreulich". Sie seien am meisten auf das Thema Behindertenrechte eingegangen. Er gehe nicht davon aus, dass es leichter werde, in Zukunft Behindertenrechte durchzusetzen. Daher sei es wichtig, schon jetzt Forderungen zu stellen. (Anastasia Hammerschmied, 19.10.2017)