Frankfurt am Main – Erneut könnte es in Deutschland einen Prozess gegen einen früheren Wachmann eines NS-Vernichtungslagers geben. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erhob nach eigenen Angaben vom Freitag Anklage gegen einen 96-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord. Er soll von August 1943 bis Jänner 1944 als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns im Lager Lublin-Majdanek gewesen sein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der damals 22-Jährige mit der Sicherung des Lagers und der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen sein. Wie allen anderen SS-Angehörigen habe er um die "Grausamkeit der organisierten Massentötungen" gewusst. Ihm solle auch bekannt gewesen sein, "dass die ihrem Schicksal arg- und wehrlos gegenüberstehenden Menschen aus rassischen menschenverachtenden Motiven getötet wurden".

Massenerschießungen

Konkret wird dem in Frankfurt wohnenden 96-Jährigen demnach vorgeworfen, als Wachposten an Massenerschießungen im Rahmen der sogenannten Aktion Erntefest teilgenommen zu haben. Dabei wurden am 3. November 1943 binnen weniger Stunden mindestens 17.000 jüdische Gefangene in Lublin-Majdanek getötet.

Als Teil einer Postenkette und Turmwache habe er dabei einen "arbeitsteiligen Beitrag" geleistet und "die heimtückischen und grausamen Taten wissentlich und willentlich gefördert", erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Anklage basiere auf der Auswertung zahlreicher historischer Dokumente aus jener Zeit.

Über die Eröffnung des Prozesses gegen den Beschuldigten ist damit noch nicht entschieden. Das Frankfurter Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Wie in anderen vergleichbaren Fällen könnte darüber hinaus auch die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten noch eine Rolle spielen.

In Deutschland hatte es in den vergangenen Jahren noch einmal mehrere Strafprozesse wegen der Massenmorde in Konzentrations- und Vernichtungslagern während des Holocausts gegeben. Dabei ging es bisher allerdings stets um Taten im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Im wohl bekanntesten Fall verurteilte das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft.

Veränderte Rechtssprechungspraxis

Hintergrund ist eine veränderte Rechtsprechungspraxis. Anders als früher gingen deutsche Staatsanwälte und Richter in den vergangenen Jahren dazu über, Mitglieder des Lagerpersonals auch dann wegen Beihilfe zum Massenmord anzuklagen und zu verurteilen, wenn sie damals nicht unmittelbar an Tötungen mitwirkten. Seit der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Gröning-Urteil verwarf, ist dies höchstrichterlich abgesegnet.

Die auf NS-Verbrechen spezialisierten Ermittler der deutschlandweit tätigen sogenannten Zentralen Stelle in Ludwigsburg befassten sich daraufhin neben den Verbrechen in Auschwitz-Birkenau schwerpunktmäßig auch noch einmal mit möglichen Tätern des weitaus weniger bekannten Lagers in Lublin-Majdanek. Das Lager im damals von Deutschland besetzten Ostpolen war einerseits ein Gefangenen- und Zwangsarbeiterlager, diente nach historischen Erkenntnissen daneben aber auch als ein Vernichtungszentrum.

So waren dort Gaskammern in Betrieb, in denen massenhaft kranke und schwache Gefangene getötet wurden. Die Lebensbedingungen in dem Lager galten zudem als besonders schrecklich. Insgesamt starben dort mutmaßlich 78.000 Menschen. Bei der sogenannten Aktion Erntefest im Spätherbst 1943 diente es außerdem noch als eines von drei Erschießungszentren.

Dabei töteten deutsche SS- und Polizeieinheiten in nur zwei Tagen die letzten polnischen Juden, die den Holocaust bis dahin etwa als Zwangsarbeiter überlebt hatten. Sie wurden in den Lagern zusammengetrieben und erschossen. Insgesamt waren es 42.000 Menschen.

Die Zentrale Stelle im baden-württembergischen Ludwigsburg übernimmt die sogenannten Vorermittlungen. Sofern die dort zusammengetragenen Erkenntnisse für eine Anklage ausreichen, übernimmt die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft den Fall. (APA, 20.10.2017)