Frankfurt – Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Chef der Deutschen Börse, Carsten Kengeter, abgelehnt. Das Gericht stimmte dem Antrag des Unternehmens auf Einstellung gegen eine Geldzahlung von einer halben Million Euro nicht zu, wie die Deutsche Börse am Montagabend mitteilte.

Demnach übergab das Gericht das Verfahren zum Verdacht des Insiderhandels wieder an die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Dem Gericht erscheine die Fortführung des Ermittlungen "angesichts der Bedeutung des Verfahrens derzeit opportun", erklärte die Deutsche Börse. Eine Einstellung des Verfahrens sei jedoch noch nicht ausgeschlossen. Weitergehende Ermittlungen könnten aber auch bis hin zu einer Anklageerhebung führen.

Kengeter hatte sich im Dezember 2015 mit Aktien der Deutschen Börse eingedeckt. Rund zwei Monate später wurden Fusionspläne mit der London Stock Exchange bekannt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft leitete deshalb Ermittlungen wegen des Verdachts des Insiderhandels ein. (APA, 23.10.2017)