In Österreich können Männer und Frauen eine Ehe eingehen, gleichgeschlechtliche Paare können eine Partnerschaft eintragen lassen – heterosexuelle Paare würden dadurch nicht diskriminiert, hat der EGMR nun entschieden.

APA/dpa/Oliver Berg

Straßburg/Wien – Muss auch heterosexuellen Paaren eine eingetragene Partnerschaft offen stehen? Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fordert das Diskriminierungsverbot das nicht. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Beschwerde eines österreichischen Paares ab, das sich im Vergleich zu homosexuellen Paaren zu Unrecht ungleich behandelt sah.

Hierzulande können Männer und Frauen eine Ehe eingehen, gleichgeschlechtliche Paare können eine Partnerschaft eintragen lassen. Die Kläger argumentierten, dass die eingetragene Partnerschaft moderner und "leichter" sei als eine Ehe. Der Gerichtshof sah allerdings keine "substanziellen Unterschiede" zwischen den beiden Institutionen. Die Möglichkeit einer Eheschließung erfülle das Hauptanliegen der Kläger nach rechtlicher Anerkennung. (APA, dpa, 26.10.2017)