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Eine Kostümierung als Horrorclown, wie dieser als Clown Pennywise aus dem Film "Es" verkleidete Bub es vormacht, ist zu Halloween dieses Jahr besonders beliebt – Verhüllungsverbot hin oder her.

Foto: Reuters/Jose Luis Gonzalez

Wien – Frau Barbara beobachtet dieses Jahr bei den Halloween-Einkäufen einen Hang zu Verkleidungen als Skelett, Harley Quinn (eine Figur aus "Batman", Anm.), Trump und Horrorclowns, wie die Verkäuferin im K+K Domgasse in der Wiener Innenstadt aufzählt, wobei K+K für "Kostüm und Klamauk" steht. Die Wahl fällt also oft auf Figuren, in die man sich am einfachsten mithilfe einer Maske verwandelt. Ob oder wann das Verbergen des Gesichts Probleme mit der Polizei bringen könnte, sei bisher von keinem Kunden erfragt worden, sagt die Angestellte.

Dominik Pipp will sich am Dienstag bei einer Feier als Fester Addams von der Addams Family verkleiden und sucht dafür am Montag noch das passende Kostüm. Das Vermummungsverbot kümmert ihn dabei wenig – nicht weil die Exekutive angekündigt hat, zu Halloween diesbezüglich "mit Fingerspitzengefühl" vorzugehen. "Ich halte das Gesetz für festen Blödsinn", sagt Pipp. "Ich lasse es darauf ankommen."

Verhüllungsverbot gilt

Tatsächlich ist das seit 1. Oktober geltende Antigesichtsverhüllungsgesetz zu Halloween nicht aufgehoben. Aber: Der irisch-angloamerikanische Brauch fällt aus Polizeisicht auch in Österreich unter "Brauchtumsveranstaltung" beziehungsweise "Tradition", wie Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck erklärt.

Daher sei im Einzelfall zu prüfen, warum jemand sein Gesicht verdeckt. Legt man beispielsweise eine Burka an, um als terroristische "Schwarze Witwe" jahreszeitbedingt Angst und Schrecken zu verbreiten, ist das straffrei. Trägt man dasselbe Kleidungsstück aus religiösen Gründen, muss man es ablegen. Genaue zeitliche Regelungen, von wann bis wann die Verkleidungen zulässig sind, gibt es übrigens nicht.

Kein "Freibrief"

Eines stellt Grundböck aber klar: Ein "Freibrief" sei Halloween nicht. Womit sich interessante rechtliche Probleme ergeben könnten. Denn die Aufforderung "Süßes oder Saures" könnte man auch als gefährliche Drohung oder Nötigung sehen. Auch hier sei aber im Einzelfall zu prüfen, erklärt der Ministeriumssprecher.

Stammt die Drohung von einer sechsjährigen Hexe, ist die Gefahr überschaubar. Wird man um zwei Uhr morgens von einem "Horrorclown" auf der Straße derart angefahren, kann man schon darüber debattieren, ob es noch erkennbar ist, dass es sich um Brauchtum handelt. Analog zu Perchtenläufen oder Krampusumzügen seien beispielsweise Körperverletzungen klar verboten.

Erziehungsberechtigte strafbar

Auch das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass "Saures" rechtliche Folgen haben kann, selbst bei Unmündigen. Unter 14-Jährige können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, beschmieren sie aber Fassaden oder zerstören sie Blumenbeete, können die Erziehungsberechtigten zivilrechtlich haftbar gemacht werden, zusätzlich wird das Jugendamt verständigt.

Dass die Polizei Halloween als Brauchtumsveranstaltung einstuft, ist angesichts einer Google-Aufstellung zu den Top-Suchanfragen der Österreicher in den vergangenen 14 Tagen beachtenswert. Denn diese brachte große Wissenslücken zu dem Thema zutage: "Wann ist Halloween?" wurde da vor "Was ist Halloween?" und "Was kann man zu Halloween machen?" erfragt.

Beliebt sind vor allem dunkle Kostümierungen, was wiederum den Autofahrerklub ARBÖ dazu brachte, vor "leicht angetrunkenen Horrorwesen", die noch dazu meist dunkel angezogen seien, zu warnen, "die sich auch ganz schnell auf die Straßen verirren oder für Lenker unerwartet reagieren können".

"Ich mag Masken nicht"

Eine Frau, die am Montag noch einen Haarspray und Kleinigkeiten für einen Spinnen-Mumien-Mix besorgt, macht das keine Sorgen: Die vorherrschende Farbe ihrer Kostümierung ist Weiß. Ob sie maskiert sein darf, ist ihr egal: "Ich schminke mich nur, so hab ich soundso keine Probleme", sagt sie. "Ich mag Masken nicht."

Dabei gibt es eine große Vielfalt an Masken: Blutige Plastikclowngesichter grinsen hämisch von der Wand des Fachgeschäfts herunter, etwas weiter drüben sind es perchtenähnliche Fratzen mit Hörnern, auch ein klassischer Batman findet sich weiter drüben, etwas versteckt formen schmale Gesichter ihre offenen Münder zum stummen Schrei beziehungsweise einer Maske, die an den Film "Scream" erinnert. Nicht unweit der Kassa wartet ein augenloser Plastik-Donald-Trump auf Menschen, die ihn um 19,90 Euro mitnehmen. Im Regal daneben steht eine haufenförmige Exkrementmaske bereit zur Abholung. Sie kostet zehn Euro mehr. (Michael Möseneder, Gudrun Springer, 31.10.2017)