Im Schutz der Dunkelheit wird oft großer Schaden verursacht.

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Wien – Die Zeitumstellung vergangenen Sonntag sorgt dafür, dass es nun wieder früher dunkel wird. Während man sich bei dem einen oder anderen Punsch und Maroni an der Vorweihnachtszeit erfreut, machen sich andere die frühe Dunkelheit anders zunutze. Die Rede ist von den sogenannten Dämmerungseinbrüchen.

Die Statistik der Polizei zeigt, dass mit der früher einsetzenden Dunkelheit die Zahl der Einbrüche steigt. Auch bei Versicherungen häufen sich die diesbezüglichen Schadensmeldungen in der Zeit von Ende Oktober bis Mitte Dezember. Und als ob Diebe auch Weihnachtsferien machen würden, häufen sich die Einbruchsmeldungen dann wieder von Mitte Jänner bis Ende März.

Versicherungsschutz prüfen

Der Schaden, der bei Einbrüchen entsteht, ist in vielen Fällen mit einer Haushaltsversicherung gedeckt. Aber es gilt auch, dieses Produkt aktuell zu halten. Zumindest alle zwei Jahre sollte der Umfang des Versicherungsschutzes überprüft werden, raten Experten. Wann aber sollte man in jedem Fall aktiv werden?

Zukäufe: Wurden Wertgegenstände neu angeschafft, die Wohnung renoviert, neu ausgestattet oder ist bei einem Haus etwa ein Zubau entstanden, dann muss geprüft werden, ob der Versicherungsrahmen noch ausreicht oder erweitert werden muss. Denn in diesen Fällen geht es auch darum, sicherzustellen, ob andere Schadensfälle wie Sachschaden, Brand oder Wasserschäden gedeckt sind.

Erbschaft: Wer durch eine Erbschaft etwa mehr Schmuck, Kunstwerke oder andere Wertgegenstände sein Eigen nennen kann, muss prüfen, ob die Höchsthaftungssummen für diese Wertsachen im Fall eines Diebstahls noch ausreichen oder ob es hier Anpassungsbedarf gibt.

Verwahrung: Wichtig ist es, Wertgegenstände in den eigenen vier Wänden auch richtig zu verwahren. Wer Bargeld oder Schmuck daheim frei herumliegen lässt, ist im Falle eines Einbruchs nur geringer versichert. Wer hingegen Sicherheitstüren, eine Alarmanlage oder sonstige Sicherungsmaßnahmen angeschafft hat, erhält oft eine Prämienreduktion.

Haustiere: Wird etwa ein Hund angeschafft, sollte das der Versicherung mitgeteilt werden. Denn Haustiere sind nicht automatisch in jeder Polizze inkludiert. Damit auch diese haftpflichtversichert sind, muss der Versicherung Meldung erstattet werden. Erst dann können Schäden, die das Tier verursacht wurden, gedeckt werden.

Räumlichkeiten: Wie steht es um Equipment, das im Kellerabteil, Stiegenhaus oder im Abstellraum steht, den mehrere Mieter benützen? Bei den meisten vielen Versicherungen sind jene Räumlichkeiten, die vom Versicherungsnehmer allein benutzt werden, inkludiert. Geklärt werden sollten daher jene Teile, die Mieter gemeinsam benutzen. Fahrräder sind im Rahmen der Außenversicherung in vielen Polizzen inkludiert. Daher besteht auch eine Haftung, wenn das Rad im öffentlichen Raum gestohlen wird.

Vor allem, wenn der Wohnsitz gewechselt wird, sollte vor dem Umzug mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden, damit das neue Eigenheim von Beginn an – bzw. für kurze Zeit die neue und alte Bleibe – versichert ist. (Bettina Pfluger, 5.11.2017)