Ingrid Nikolay-Leitner ist die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

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Wien – Bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) sind im Vorjahr rund 3.000 Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz eingelangt – 213 davon wegen sexueller Belästigung. Aufgrund einer organisatorischen Änderung ist damit zu rechnen, dass beispielsweise Beschwerden über anzügliche Bemerkungen zunehmen werden.

Seit Juli dieses Jahres bearbeiten nämlich neben der Zentrale in Wien auch die Regionalstellen Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt alle Diskriminierungsfälle. Bis dahin waren die Bundesländerstellen ausschließlich mit der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt beschäftigt – nun eben auch mit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, des Alters oder der ethnischen Zugehörigkeit. Opfer von sexueller Belästigung müssen also nicht mehr nach Wien fahren, um kostenlose und vertrauliche rechtliche Hilfe und Beratung zu erhalten.

Gleichbehandlungskommission

Die im Bundeskanzleramt angesiedelte GAW ist für Fälle zuständig, die nicht ins Strafrecht fallen. Die Anwaltschaft kann die Gleichbehandlungskommission im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen aktivieren. Die drei Senate der Kommission erstellen Gutachten, führen Einzelfallprüfungen durch und vermitteln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen müssen Betroffene selbst.

Dreijährige Frist

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schadenersatz in der Mindesthöhe von 1.000 Euro vor. Zur Rechenschaft können nicht nur Täter selbst gezogen werden, sondern auch Arbeitgeber, die es unterlassen, gemeldete Belästigung zu unterbinden. Bei Beamten haftet der Bund. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs beträgt drei Jahre. (simo, 5.11.2017)