Wien – Geht es um Gewalt in der (Ex-)Partnerschaft, sind die Opfer in der überwiegenden Mehrheit Frauen. Das deutsche Bundeskriminalamt kommt in einer Auswertung zum Schluss, dass im Jahr 2015 in Deutschland 82 Prozent der Opfer von Stalking, gefährlicher Drohung, Körperverletzung über Vergewaltigung bis hin zu Mord weiblich waren. Am Wiener Straflandesgericht bekommt es Richterin Doris Reifenauer an einem Tag dagegen gleich in zwei Prozessen mit Frauen zu tun, die als Täterinnen angeklagt sind.

Bei Nuray A. geht es um Freiheitsentziehung. Die 35-jährige soll im Sommer ihren Lebensgefährten in ihrer Wohnung eingesperrt haben. "Wir haben gestritten, er wollte weggehen, ich habe seinen Schlüssel genommen, zugesperrt und bin in den Garten gegangen", gesteht die Vorbestrafte.

Als Polizei und Feuerwehr kamen, sei sie zunächst weggelaufen, dann aber doch zur Wohnungstür zurückgekehrt. "Wie lange war er eingesperrt?", fragt die Richterin. "Na ja, so eine halbe Stunde, 45 Minuten." Es muss länger gewesen sein – allein zwischen dem Notruf von Herrn G. bei der Polizei und seiner Befreiung lagen 52 Minuten.

Tatmotiv? "Acht Jahre mit ihm zusammen!"

"Erklären Sie mir das, warum sperren Sie ihn in der Wohnung im vierten Stock ein?", sucht Reifenauer nach einem Motiv. "Ich bin acht Jahre mit ihm zusammen!", lautet die ausweichende Antwort. "Und da wollten Sie nicht, dass er geht", meint die Richterin. "Was hätte er denn machen sollen allein in der Wohnung? Auf Sie warten und über die Argumente nochmals nachdenken?" Die Angeklagte schluchzt.

Dem 50-jährigen Opfer ist die Sache sicht- und hörbar unangenehm. "Sie hat es nicht schlecht gemeint, sie wollte nur nicht, dass ich weggehe", beteuert er. Auch den Hilferuf an die Polizei bedauert er: "Das war blöd von mir, eine Dummheit. Sie hat mich lieb." Mittlerweile sei wieder alles eitel Wonne.

Nicht für Frau A., die bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingt verurteilt wird. "Man kann die Leute nicht einfach in der Wohnung sitzen lassen, auch wenn man sie lieb hat", gibt Reifenauer ihr noch mit auf den Weg.

Partner wegen Vergewaltigung angezeigt

Drei Stunden später beschäftigt sich die Richterin mit Rebecca M., der eine noch härtere Strafe droht: sechs Monate bis fünf Jahre Haft, da sie ihren Partner zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hat.

"Wir haben gestritten, er hat gedroht, dass er das Kind zu sich nimmt! Da hatte ich Panik, weil ich schon ein Kind verloren habe", führt die 25-Jährige aus. Daher habe sie unmittelbar nach der Auseinandersetzung die Anzeige erstattet: Der Mann habe sie immer wieder vergewaltigt und verprügelt, behauptete sie bei der Polizei.

"Was mich gewundert hat – Sie haben sehr detaillierte Angaben gemacht, Ihre Aussagen gehen über mehrere Seiten und klingen sehr schlüssig und auch nicht überzogen", hält Reifenauer ihr vor. "Haben Sie sich das einfach dort ausgedacht?", kann es die Richterin kaum glauben. "Ich war früher gut im Lügen", gibt die unbescholtene Angeklagte zu. Das habe sich aber geändert. Die Beziehung ist übrigens zerbrochen, für das Kind hat das Paar die gemeinsame Obsorge, auf Anraten des Jugendamtes lebt es aber beim Vater.

Verteidiger will außerordentliche Milde

Drei Tage später ging M. aus freien Stücken nochmals zur Polizei und gestand, die Unwahrheit gesagt zu haben. Für Verteidiger Wolfgang Haas ein Argument, außerordentliche Milde walten zu lassen und unter die Mindeststrafe zu gehen.

"Es ist nicht entschuldbar, aber die Phase, wo sich Herr I. in der Gefahr der polizeilichen Verfolgung befand, war relativ kurz", argumentiert er und plädiert auf maximal drei Monate Freiheitsstrafe, da die nicht in der Strafregisterauskunft seiner arbeitslosen Mandantin aufscheinen würden.

Reifenauer erfüllt ihm den Wunsch nicht und verurteilt M. nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt. "Ich halte es rechtspolitisch insbesondere heutzutage für völlig falsch, Falschaussagen zu bagatellisieren", begründet sie ihre Entscheidung. "Besonders nicht bei Aussagen dieser Art. Man betrügt damit alle Opfer, die solche Dinge wirklich erfahren haben und denen man vielleicht nicht glaubt", hält sie der Angeklagten vor. (Michael Möseneder, 7.11.2017)