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Geschädigte Air-Berlin-Kunden können sich an das Europäischen Verbraucherzentrum wenden.

Foto: Reuters/MICHAEL DALDER

Wien/Berlin/Schwechat – Durch die Pleite und das Aus der Air Berlin sind manche Kunden zu Gläubigern geworden. Die Chancen auf Auszahlungen dürften gering sein. Trotzdem gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Tipps, wie Forderungen angemeldet werden können. Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen können Verbraucher bis 1. Februar 2018.

Verbraucher müssen für eine Forderungsanmeldung vor dem Insolvenzantrag am 15. August 2017 bei der Pleite-Fluglinie einen Flug gebucht haben. Der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen und der neue Rückflug muss direkt über die Website der Airline gebucht sowie von dieser ausgeführt werden (Flugnummer LH, OS, LX oder EW).

Beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht werden müssen die Höhe des Flugpreises, eine Begründung der Forderung wie etwa eine Flug-Annullierung, Angaben zum Flug wie Buchungsnummer und Flugnummer samt Datum und falls vorhanden eine Air-Berlin-Beschwerdenummer. Die Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter ergehen (Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther, Postfach 10 30 10, 18005 Rostock, Deutschland).

Kein Rechtsanwalt benötigt

Konsumenten benötigen für die Forderungsanmeldung keinen Rechtsanwalt. Realistisch betrachtet stehen die Chancen für einzelne Konsumenten, eine Auszahlung zu erhalten, eher gering. Im besten Fall bekommen sie eine Quote, also einen gewissen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.

Angebote der Airlines für eine vergünstigte Neubuchung gelten für Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss und Eurowings. Sie bieten Air-Berlin-Kunden, die den Hinflug bereits konsumiert haben und deren Rückflug gestrichen wurde, neue Tickets zu vergünstigten Konditionen an. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen, so die EVZ. Innerdeutsche Flüge sind ausgenommen. Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden. (APA, 7.11.2017)