Kiew/Wien – Ex-Judoka Peter Seisenbacher hat am Montag erneut Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen Einwanderungsbehörde (DMS) eingelegt, die ihn wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis 12. Oktober aufgefordert hatte. Das geht aus Informationen hervor, die am Dienstag in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurden.

Nachdem das Kiewer Verwaltungsgericht einen diesbezüglichen Antrag Seisenbachers am 25. Oktober wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen und deshalb in der Sache auch nicht behandelt hatte, brachte der Österreicher seinen Antrag nun am 6. November beim Gericht des Kiewer Schewtschenko-Bezirks ein. Als Resultat eines computerisierten Auswahlverfahrens ist der stellvertretende Leiter des Bezirksgerichts für den Antrag zuständig, Verhandlungstermine liegen bisher nicht vor.

Schubhaft möglich

Seisenbacher will im Verwaltungsverfahren den am 6. Oktober erlassenen Bescheid zur Ausreise innerhalb von fünf Tagen aufheben lassen, dem er nicht gefolgt ist. Laut Gerichtsdatenbank hat die Behörde bisher auf einen Antrag auf Abschiebung verzichtet. Dieser könnte die Verhängung von Schubhaft nach sich ziehen und müsste letztlich von einem Gericht bestätigt werden.

Seisenbacher werden von der Staatsanwaltschaft Wien Sexualdelikte mit Minderjährigen vorgeworfenen, die von Österreich beantragte Auslieferung war im Oktober wegen Verjährung der betreffenden Straftaten in der Ukraine abgelehnt worden. Nachdem seine zwei österreichische Reisepässe von der österreichischen Botschaft in Kiew annulliert worden sind, verfügt er derzeit über keine gültigen Reisedokumente. Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde. (APA, 8.11.2017)