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Der Spion gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst Geld für Spionage erhalten zu haben.

Foto: Reuters

Frankfurt am Main – Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit als erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro einzuziehen.

Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen. M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf von Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt gewesen waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die deutsche Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.

Schweizer Nachrichtendienst als Auftraggeber

M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.

Die deutsche Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt. (APA, 9.11.2017)