Wien – Ein 48-Jähriger, der in der Nacht auf den 1. November 2016 in einem Lokal in Wien die Tochter seiner Ex-Freundin sexuell belästigt hatte, ist dafür am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Bei einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten wurde dieser deshalb beinahe ausgeschöpft, weil der Angeklagte vier einschlägige Vorstrafen aufweist.

Nach einem Sexualdelikt war der Mann Ende 2013 aus dem Gefängnis entlassen worden. Als Koch fand er in einer Gastwirtschaft Beschäftigung. Eines Abends traf er sich mit der 25 Jahre alten Tochter einer früheren Lebensgefährtin. Als diese ihm erzählte, dass sie als alleinerziehende Mutter keinen passenden Job finde, schlug er ihr vor, sie könne als Aushilfskellnerin in seinem Lokal arbeiten, das er ihr gleich zeigen wollte.

Übergriff nach Sperrstunde

Als die beiden dort weit nach der Sperrstunde eintrafen, kam man zunächst auf die Brüste der jungen Frau zu sprechen. Plötzlich zog der 48-Jährige dieser ihre Bluse aus, küsste sie und machte sich an ihrem Oberkörper zu schaffen, ehe ihn die 25-Jährige in die Schranken wies.

Der 48-Jährige war zu dem Übergriff geständig. "Er hat sich nicht zurückhalten können", bemerkte sein Verteidiger Rudolf Mayer. Von einem weiteren, schwer wiegenderen Anklagepunkt – eine angebliche Vergewaltigung in einem anderen Lokal – wurde der Koch freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, Mitte März 2017 auf dem WC eine weibliche Zufallsbekanntschaft zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen zu haben. Der Schöffensenat kam allerdings nach einem unfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hatte, der obendrein von der Frau ausgegangen war. Diese hatte sich in Begleitung ihres damaligen Partners in dem Lokal befunden, und als jener sie in flagranti auf der Toiletten-Anlage mit einem anderen erwischte, hätte sie "eine Vergewaltigung erfunden", wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte.

Die gerichtlichen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der Koch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. (APA, 9.11.2017)