Zu sexuell für Facebook.

Bild: Jackie Charley

Facebooks Zensurpolitik hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Verwunderung gesorgt. Während neonazistische oder auch terrorverherrlichende Inhalte oftmals lange toleriert werden, reagiert das Unternehmen mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit, wenn es davon ausgeht, dass ein Bild auch nur entfernt sexuell interpretiert werden könnte. Ein aktueller Fall dokumentiert nun geradezu beispielhaft, welche Ausmaße das zum Teil annimmt, berichtet der "Guardian".

Argumentation

Der Versuch einer Künstlerin, Weihnachtskarten über ihre Facebook-Seite zu verkaufen, endete mit einer überraschenden Nachricht des Betreibers: Eines der von ihr hochgeladenen Motive könne leider nicht akzeptiert werden, da der Verkauf von "Erwachsenenprodukten" via Facebook nicht erlaubt sei, erhielt die 52-Jährige Jackie Charley als offizielle Begründung.

Das Verblüffende daran: Das umstrittene Motiv geht nicht einmal ansatzweise in diese Richtung, handelt es sich dabei doch um ein Bild eines Rotkehlchens, das Charley als Teile eine Serie von Tiergemälden angefertigt hat. Auch die weitere Spurensuche brachte keine brauchbaren Theorien über den Grund für den Bann: Zwar heißt der Vogel in der englischen Langform "Robin Readbreast", der Begriff "Redbreast" kam in der Beschreibung der Künstlerin aber gar nicht vor – und wäre auch sonst ein gewagter Anlass für eine Blockade.

Reaktion

Die Künstlerin selbst zeigt sich über die Angelegenheit vor allem amüsiert: Als sie die Argumentation gelesen habe, sei sie in lautes Lachen ausgebrochen, bekennt Charley. Zudem hat das Ganze natürlich auch für sie selbst einen positiven Nebeneffekt: Dadurch, dass sie den Vorfall öffentlich gemacht hat, hat Facebook den Bann mittlerweile wieder aufgehoben. Eine Erklärung für die Entscheidung lieferte man bis heute allerdings nicht.

Erst vor wenigen Monaten hatte Facebook mit der Entfernung eines Fotos einer Statue aus dem 16. Jahrhundert für empörte Reaktionen gesorgt. Der nackte Neptun sei "sexuell explizit" hieß es damals in der Begründung, die darauf verwies, dass es laut den Facebook-Regeln auch für künstlerische oder pädagogische Zwecke verboten sei, nackte Körper zu zeigen. (red, 13.11.2017)