Ein Mandatar der Innsbrucker Grünen soll aus dem Gemeinderat ausgeschlossen werden, weil 2005 behauptet wurde, Mesut Onay habe eine "sexuelle Grenzüberschreitung" begangen. Im Zuge der #MeToo-Kampagne wurde der zwölf Jahre alte und niemals angezeigte oder ausjudizierte Vorwurf wieder ausgegraben.

Der Beschuldigte hat sich längst mehrfach entschuldigt. Er sei sich keiner Schuld bewusst, bedaure aber, wenn er die Gefühle der Frau verletzt habe. Die Version des vermeintlichen Opfers kennt niemand, weil dieses den Vorwurf nur einmal im Rahmen eines Plenums sieben Monate danach geäußert, aber nie wiederholt oder bestätigt hat.

Im Gemeinderatsklub der Innsbrucker Grünen findet man eine Nachfrage bei der Betroffenen im Sinne des Opferschutzes unangebracht. Schon als der Vorwurf 2006 publik wurde, verweigerte die linke Szene in Innsbruck Onay jede Möglichkeit der Stellungnahme mit der Begründung, die Definitionsmacht liege bei der Frau. Zugleich wurde er aber öffentlich als "Vergewaltiger" bezeichnet.

Der Opferschutz wird so unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen Feminismus zum Feigenblatt für Rufmord. Die Innsbrucker Grünen legten am Montag sogar nach. "Hinweise, dass 2005 kein Einzelfall war, können wir nicht entkräften." Ein geschickt formulierter Satz, der nicht klagbar ist. Was damit gemeint sei, bleibt man aber auf Nachfrage schuldig: "Aus Gründen des Opferschutzes." (Steffen Arora, 13.11.2017)