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Das EU-Parlament beschloss Netzsperren, um den Konsumentenschutz zu stärken.

Foto: DPA/Pleul

Das EU-Parlament hat sich am Dienstag mit überwältigender Mehrheit für eine Verordnung ausgesprochen, die als Maßnahme auch legale Netzsperren für bestimmte Internetseiten vorsieht. Hintergrund ist der Kampf gegen die Verletzung von Konsumentenrechten in der EU. Die Verordnung soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen nationalen Konsumentenschutzbehörden ermöglichen. Studien dieser Behörden haben ergeben, dass innerhalb der EU je nach Mitgliedsland 32 bis 69 Prozent der Onlinehändler "grundlegende Verbrauchergesetze nicht erfüllen".

"Sperrung einer Webseite, Domain"

Neben einer Reihe anderer Maßnahmen sollen auch Netzsperren zum Einsatz kommen, um Konsumentengesetze zu wahren. So heißt es, dass zuständige Behörden "gegebenenfalls die Sperrung einer Webseite, Domain oder einer ähnlichen digitalen Seite" anordnen können sollen. Die Seite könnten Behörden auch "durch einen Drittanbieter aus dem Netz nehmen lassen".

Warnung vor "Sperrinfrastruktur"

Die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) warnt nun vor dem Aufbau einer "Sperrinfrastruktur für Webseiten". Sie verweist darauf, dass etwa Webseiten im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum gesperrt wurden, wobei die Infrastruktur dafür im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen aufgebaut worden sei.

Reda plädiert dafür, betroffene Seiten an der Quelle zu löschen, statt die Provider zu Netzsperren zu verpflichten. Die EU-Abgeordnete stimmte gemeinsam mit ihrer Fraktion, den EFA/Grünen, gegen den Vorschlag. Konservative, Liberale und die rechte Fraktion "Europa der Nationen und der Freiheit" unterstützten den Vorschlag.

Österreichische Mitglieder der genannten Fraktionen stimmten loyal zur Fraktionslinie – also ÖVP, FPÖ und Neos für Netzsperren, Grüne dagegen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten aus Österreich enthielten sich. Vor der Nationalratswahl hatten sich alle Parteien außer der ÖVP gegen Netzsperren ausgesprochen.

Urheberrecht

In Österreich hatte erst Ende Oktober der Oberste Gerichtshof die Rechtmäßigkeit einer Netzsperre gegen die "Pirate Bay" bestätigt. Internetverbände hatten vor der Gefahr des sogenannten Overblocking genannt. Damit ist gemeint, dass Netzsperren nicht treffsicher genug sind und auch legale Angebote sperren können. Diese Position nahm nun etwa der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband ein. (Fabian Schmid, 16.11.2017)