Der frühere FPÖ-Politiker Uwe Scheuch muss vor Gericht Rede und Antwort stehen.

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Wien/Klagenfurt – Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhandelt am 12. Dezember öffentlich überein Strafverfahren des früheren Kärntner Landespolitikers Uwe Scheuch. Das gab das Höchstgericht auf seiner Website bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt dem Freiheitlichen Amtsmissbrauch zur Last. Es soll nun geklärt werden, ob nicht doch Bestimmung zur Untreue vorliegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Generalprokuratur hat bei der Qualifikation des Sachverhalts als Amtsmissbrauch offenbar Bedenken und deshalb eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht. Noch bevor eine Hauptverhandlung in Klagenfurt abgehalten werden kann, will die Generalprokuratur nun die grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen, ob missbräuchliche Weisungen auch dann Missbrauch der Amtsgewalt sein können, wenn sie in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung erteilt werden.

Auf das Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt steht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, für Bestimmung zur Untreue gibt es bei der vorgeworfenen Schadenshöhe bis zu drei Jahre Haft. Und während bei einer Amtsmissbrauchs-Anklage ein Schöffensenat entscheidet, wäre bei Bestimmung zur Untreue in dem Fall ein Einzelrichter zuständig.

Laut Anklage hat Scheuch einem Mitarbeiter in der Kärntner Landesregierungdie Weisung erteilt, mehrere an das Land gelegte Rechnungen von Medienunternehmen, denen keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen, aus Landesmitteln zu bezahlen. Die Guthaben wurden dann für Scheuch bzw. das BZÖ abgeschöpft. Das Oberlandesgericht Graz hatte einen Einspruch gegen die Anklage im August abgewiesen und die Rechtskraft erklärt. (APA, 16.11.2017)