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Schloss Bellevue, der Amtssitz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier kommt nun eine Schlüsselrolle zu.

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Das Schild von Jamaika auf der Bonner Klimakonferenz – in Berlin wird man es doch nicht brauchen.

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GROSSE KOALITION

Eine schwarz-rote Koalition ist rechnerisch möglich. Theoretisch könnten CDU, CSU und SPD also Verhandlungen aufnehmen. Die SPD ist aber nicht bereit für eine Neuauflage der großen Koalition. Am Freitag schloss Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles diese Option erneut aus. Auch Parteichef Martin Schulz sieht die SPD nur in der Opposition.

Fazit: nahezu ausgeschlossen

MINDERHEITSREGIERUNG

Einer Koalition aus CDU/CSU und FDP fehlen 29 Sitze zur Mehrheit im Bundestag. Schwarz-Gelb müsste also bei Abstimmungen auf andere Fraktionen hoffen. Das Gleiche gilt für Schwarz-Grün: Hier fehlen 42 Sitze zur Mehrheit. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist jedoch keine Freundin wechselnder, unsicherer Mehrheiten. Eine Minderheitsregierung hat es nach einer Bundestagswahl auch noch nie gegeben, eben weil sie so riskant ist.

Fazit: unwahrscheinlich

NEUWAHLEN

Der Weg zu einer Neuwahl ist verschlungen – weil es die Verfassung so will. Vor eine Neuwahl unter den aktuellen Umständen hat das Grundgesetz nämlich die Kanzlerwahl gestellt.

Der Bundespräsident muss zunächst jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Diese Person wird Kanzler(-in), wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestags für sie stimmen ("Kanzlermehrheit"). Bisher wurden alle Kanzler der Bundesrepublik in diesem ersten Wahlgang gewählt.

Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, beginnt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat jetzt zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Dem Bundestag steht es also frei, die zwei Wochen ungenutzt verstreichen lassen – oder etwa fünfzehnmal zu versuchen, einen Kandidaten zu wählen.

Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, beginnt die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen erhält.

Nun muss wieder der Bundespräsident handeln. Wird jemand nur mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident sie zur Kanzlerin oder ihn zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen – er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.

Fazit: wahrscheinlich.

Den verfassungsrechtlichen Rahmen für das weitere Prozedere beschreibt Artikel 63 des Grundgesetzes. Aus dem vierten Absatz ergibt sich, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dabei eine entscheidende Rolle zukommen würde:

Artikel 63

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.

(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

(APA, Reuters, 20.11.2017)