Allein das österreichische Innenministerium betreibt rund 2400 Fahrzeuge aus der VW-Produktpalette

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Wien – Obwohl allein im Bereich des österreichischen Innenministeriums rund 2400 geleaste Fahrzeuge von VW im Einsatz sind, scheine der VW-Abgasskandal die offiziellen Stellen kalt zu lassen, kritisiert Peter Kolba von der Liste Pilz. Im Jänner 2016 hatte die damalige Innenministerin Mikl-Leitner in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage keinen Grund für rechtliche Schritte gegen VW gesehen.

Die Geltendmachung von Gewährleistung gegen VW-Händler verjährt aber bereits am 31.12.2017. Die Geltendmachung von Schadenersatz gegen den VW-Konzern verjährt Mitte September 2018.

"Umfassendes Staatsversagen"

"Wir stellen beim VW-Skandal ein umfassendes Staatsversagen fest. Die Regierung hat die österreichischen VW-Fahrer einfach im Regen stehen gelassen und die Sprachregelungen von VW übernommen. Auf Kosten der Steuerzahler gibt man sich gegenüber VW im Hinblick auf einen Fuhrpark von immerhin 2400 Fahrzeugen großzügig. Wir fragen Innenminister Sobotka, ob er wenigstens im Lichte kritischer Gutachten bereit wäre, Schadenersatzansprüche gegen VW rechtzeitig vor 31.12.2017 geltend zu machen, oder ob die Absicht besteht, diesen Termin zu verschlafen?" fragt Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz und langjähriger Verbraucherschützer den Innenminister.

Wie der Standard berichtete, läuft derzeit ein Verfahren eines Linzers, der einen VW-Tiguan privat gekauft hat, gegen einen VW-Händler. Dieses Verfahren ist derzeit in der "heißen Phase". Für Mitte November wird das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen erwartet. Er sollte feststellen, ob das mit der Betrugssoftware ausgestattete Fahrzeug ohne die verbotene Abschalteinrichtung die Höchstgrenzen für Stickoxid einhält. Just in dieser heiklen Phase im Prozess will der Automobilkonzern den Fall "aus wirtschaftlichen Gründen" durch Vergleich beilegen. Dem Kunden wird – außergerichtlich – ein Umtausch auf ein fast doppelt so teures Modell angeboten. Bedingung: Vergleich noch vor Vorlage des Sachverständigen-Gutachtens.

"VW will also unangenehme Prozessergebnisse offensichtlich durch großzügige Vergleiche vertuschen. Im konkreten Fall hat der Kläger abgelehnt. Man darf daher auf das Gutachten gespannt sein", meint der Pilz-Klubchef. (red, 20.11.2017)